RATGEBER LADUNGSSICHERUNG: Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?

Load securing guide: The LasiProfi

RATGEBER LADUNGSSICHERUNG: Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?

Securing loads is immensely important. Ladungssicherung ist immens wichtig. Es reicht allerdings nicht aus, hochwertige Spanngurte und Antirutschmatten zu kaufen, sondern es kommt auf die richtige Anwendung an. Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten und was haben Sie zu beachten wenn Sie Ladung transportieren möchten? Um diese Fragen zu beantworten, bieten wir unseren Kunden diesen umfangreichen Ratgeber zur richtigen Beladung und Sicherung von Fahrzeugen. Wir stellen sowohl die wichtigsten Hilfsmittel vor, wie auch praktische Themen zur richtigen Anwendung und Praxis sowie rechtliche Informationen.

Ladungssicherung Hilfsmittel

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Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten und was haben Sie zu beachten, wenn Sie Ladung transportieren möchten?inadequate load securing

Schätzungsweise ist bei ca. 25% der Unfälle auf deutschen Straßen eine mangelhafte Ladungssicherung, auch Transportsicherung oder Lasi genannt, mitverantwortlich. Diese hohe Zahl zeigt, dass sowohl der wirtschaftliche Schaden wie auch Personenschaden jedes Jahr sehr hoch ist. Diese Unfälle sind durch eine richtige Ladungssicherung vermeidbar. Dies sollten alle Beteiligten der Ladungssicherung wissen und bei Ihrer Arbeit berücksichtigen. Der erste Schritt zur richtigen Ladungssicherung ist, dass vermieden wird, ein Fahrzeug falsch zu beladen und mangelhaft zu sichern. Unser Onlineshop bietet Ihnen sowohl das richtige Handwerkszeug in Form von hochwertigen Hilfsmitteln an wie auch das nötige Know-how, um dieses sicher anzuwenden.

Zuerst möchten wir uns jedoch dem ersten Schritt der Ladungssicherung zuwenden und die StVO dazu befragen.

Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten:

StVO: § 22 Ladung und 23 Abs. 1 § 22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin-und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land-oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land-oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm. Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs-oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Ladungssicherung nach VDI 2700

Load securing in accordance with VDI 2700Die VDI 2700 Richtlinienreihe ist das Standardwerk zur Ladungssicherung und hat mittlerweile sogar Aussagekraft bei Gerichtsprozessen. Alle unsere Hilfsmittel und auch Tipps zur Ladungssicherung sind mit der Richtlinie VDI 2700 konform. Schwerpunkt ist die richtige Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Es wird festgelegt, welche Personen in der Verantwortung für die richtige Ladungssicherung stehen, welche Kräfte auf die Ladung während des Fahrens einwirken und wie Ladung grundsätzlich gesichert werden kann. Dabei werden viele praktische Beispiele gegeben. Die VDI 2700 hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Sicherheit heute im Transportgeschäft als wesentlich wichtiger erachtet wird und eine große Rolle spielt. Auch das Stichwort Lasi wird mittlerweile häufig benutzt, auch wenn es den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bezeichnet.

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt und hoffen, dass wir mit unserem Ratgeber für Ladungssicherung Klarheit schaffen können zu der Frage: Was ist bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten? Sehr beleibt ist auch unser Beitrag: Spanngurt Anleitung - Spanngurt lösen.

Bei weiteren Fragen zur richtigen Ladungssicherung können Sie sich jederzeit an unser Expertenteam wenden!

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