Unsere Antirutschmatten
Zwar werden da schnell wieder Stimmen laut, die der Meinung sind, dass hier nur wieder eine zusätzliche unsinnige Vorschrift geschaffen wurde, um den Transportunternehmer zu ärgern, dem ist aber nicht so. Auch früher verwendete man schon eine Antirutschmatte, damit gewisse Ladungen besser und effektiver gesichert werden konnten. Allerdings wurde hierzu alles benutzt, was irgendwie aus Gummi war und eventuell eine rutschhemmende Wirkung hatte. Selbst einfache Bautenschutzmatten sind da schon für die Ladungssicherung zum Einsatz gekommen. Auch heute noch werden oft billige Gummiprodukte verwendet, die einen hohen Hohlraumanteil haben und größtenteils aus Gummigranulat bestehen. Eine so gefertigte Antirutschmatte ist zwar in der
Anschaffung billig, aber die Folgekosten sind dafür enorm. Eine Gummimatte von dieser minderwertigen Qualität genügt nicht den Ansprüchen der VDI 2700 Blatt 15. Sie halten den besonderen Belastungen nur schwer stand und lösen sich sehr schnell in ihre Bestandteile auf. Eine Matte jedoch, die nach den Vorgaben der VDI 2700 Blatt 15 gefertigt wurde, verkraftet diese Belastungen spielend.
Wenn man sich einmal mit der Verantwortung für die Ladungssicherung befasst, dann erkennt man schnell, dass hier eine ganze Menge Leute haftbar gemacht werden können. Dazu muss man aber auch wissen, dass es verschiedene Vorschriften gibt, die dabei zum Tragen kommen. In der Praxis sieht es für die meisten Menschen so aus, als wenn der Fahrer allein die Verantwortung für die Ladungssicherung trägt. Wenn nun der Fahrer eine solche Sicherung durchführt, dazu jedoch eine Antirutschmatte verwendet, die nur aus minderwertigem
Material ist, dann können in diesem Augenblick auch noch andere zur Verantwortung gezogen werden. Das wäre der Unternehmer, der als Fahrzeughalter dem Fahrer die geeigneten Hilfsmittel zur Ladungssicherung zur Verfügung stellen muss. Wenn hier aus den falschen Gründen gespart werden soll, dann kommt die dicke Rechnung wieder zurück an das Unternehmen. In einem Schadenfall kann die Spur sogar bis zum Verkäufer der minderwertigen Gummimatte führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese nicht den Richtlinien der VDI 2700 Blatt 15 entsprechen. Darum sollte man stets darauf achten, dass man nur solche Matten verwendet, die über ein entsprechendes Prüfungszeugnis verfügen.
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