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Ratgeber Ladung
Wissen in 30 Sekunden
- Ladung: Bezeichnet die Kunst und Menge des beförderten Gutes; Sicherung gegen Verrutschen oder Umfallen erforderlich
- Verladung: Umfasst das Umladen, Aufladen und Entladen von Gütern, oft mit Maschinen wie Staplern oder Kränen
- Überladung: Tritt auf, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschritten wird; führt zu Strafen
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Fachtexte von
Ladungssicherungs-Profis


Ladung
Begrifflichkeiten aus der Transportwelt
Im Alltag von Transportunternehmern, Kurierdiensten und Speditionen sind Begriffe wie Ladung, Überladung, Verladung und Beladung an der Tagesordnung. Was bedeuten diese Begriffe eigentlich?
Ladung: was genau ist das?
Ladung bezeichnet die Art und Menge des Gutes, die Sie auf Ihrem Fahrzeug befördern. Man spricht von Komplettladungen oder Teilladungen. Die Ladung kann aus Paletten, Gitterboxen, Paketen, Schüttgütern oder lebenden Tieren bestehen. Im Zusammenhang mit Ladung fällt oft der Begriff Ladungssicherung. Ladegut muss gegen das Verrutschen oder Umfallen im Lkw gesichert werden. Dabei kommen Hilfsmittel wie Staupolster, Zurrgurte, Antirutschmatten, Lashbänder oder Ladungssicherungsnetze zum Einsatz.


Verladung
Die Verladung bezeichnet das Umladen, Aufladen, Abladen oder Entladen von Gütern auf geeignete Transportmittel. Die Verladung erfolgt mit Hilfe von Staplern, Hubwägen oder Kränen. Die Verladung kann auch manuell erfolgen.
Beladung
Beladung ist ein allgemeiner Begriff. Mit der Beladung kann die Fracht gemeint sein, welche Sie mit Ihrem Lkw befördern oder auch der Verladeprozess. Bei der Beladung von Fahrzeugen müssen Sie auf die geeignete Transportmittelwahl achten. Wählen Sie Fahrzeuge mit ausreichender Nutzlast und den erforderlichen Ladungssicherungssystemen. Muss Ihr Fahrzeug mit Gefahrgut beladen sein, muss der Lkw oder Transporter mit einer Gefahrgutausrüstung ausgestattet sein.
Überladung
Zu einer Überladung kommt es, wenn das Transportfahrzeug schwerer beladen wird als das zulässige Gesamtgewicht zulässig ist. Die mögliche Zuladung ermitteln Sie, indem Sie vom zulässigen Gesamtgewicht das Leergewicht des Fahrzeugs abziehen. Danach drohen empfindliche Strafen für Fahrzeugführer und Fahrzeughalter.
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