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Ratgeber Gesetzliche Grundlagen für die Ladungssicherung
Wissen in 30 Sekunden
- Die Ladungssicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und in der StVO geregelt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Verantwortung liegt beim Fahrer, Verlader und Fahrzeughalter
- § 22 der StVO verlangt, dass die Ladung während der Fahrt gesichert ist, um ein Herabfallen, Verrutschen oder Lärm zu verhindern. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und in schweren Fällen Freiheitsstrafen
- Spezielle Vorschriften für den Transport von Gefahrgut sind im Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) festgelegt, das auch die Eignung der Transportträger und Sicherheitsverantwortung regelt
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Fachtexte von
Ladungssicherungs-Profis


Gesetzliche Grundlagen für die Ladungssicherung
Ladungssicherung in Fahrzeugen ist im Rahmen der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer, der Ladung und der Umwelt gesetzlich vorgeschrieben und Gegenstand verschiedener Vorschriften. Die Verantwortung für die Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Verlader und Halter des Fahrzeugs. Das zuständige Gesetz für die Sicherung der Ladung in Straßenfahrzeugen ist die Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Technik der Ladungssicherung sowie Anforderungen an die zu verwendenden Ladungssicherungsmittel und Ladungssicherungshilfsmittel sind in Richtlinien (z. B. VDI) und europäischen Normen (EN-Normen) beschrieben.


Ladungssicherung in Straßenfahrzeugen gemäß StVO
Der § 22 (Ladung) der StVO schreibt vor, dass die Ladung derart gesichert sein muss, dass sie während der Fahrt und bei plötzlichen Lenkbewegungen oder einer Vollbremsung nicht herabfallen, verrutschen, verrollen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Das Gesetz gilt für den Transport von Fracht in allen Straßenfahrzeugen, auch im privaten Auto. Absatz 22 enthält außerdem Angaben über zulässige Breiten und Längen von Fahrzeugen und wie weit die Ladung beim Transportieren nach vorne und hinten sowie seitlich herausragen darf und wie sie dabei gekennzeichnet werden muss. In einem Urteil aus dem Jahr 1982 entschied das Oberlandesgericht Stuttgart fest, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch der Verlader für die Ladungssicherung bei der Beförderung von Gütern verantwortlich sind. Über die Einhaltung der Rechtsvorschriften wacht das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Ist die Fracht nicht ordnungsmäßig gesichert, so droht dem Fahrzeugführer im Fall einer Kontrolle ein Bußgeld, dessen Höhe sich aus dem Bußgeldkatalog 2018 ergibt. Neben dem Bußgeld werden Punkte im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg eingetragen. Im Fall eines Schadens an der Ladung, dem Besitz oder der Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer droht nicht nur ein Bußgeldbescheid. Die Verantwortlichen werden gemäß Strafgesetzbuch (StGB) zu Schadensersatz und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verurteilt. Konkrete Maßnahmen zur Ladungssicherung enthält der Gesetzesabschnitt nicht, er erwähnt aber, dass dabei die „anerkannten Regeln der Technik“ gelten. Techniken zur Sicherung der Fracht sowie zur Beschaffenheit von Ladungssicherungsmitteln sind Bestandteil der VDI-Richtlinie 2700 (Abschnitt a und folgende). Hier finden Sie wichtige Hinweise für die Sicherung der Fracht, die vom Fahrer und Verladepersonal in der Praxis zu beachten sind, wie etwa die Berechnung der benötigten Hilfsmittel. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt außerdem das „Ladungssicherungshandbuch“ kostenlos zur Verfügung.


Vorschriften zur Ladungssicherung von Gefahrgut
Um gefährliche Güter mit einem Kraftfahrzeug zu transportieren, müssen die Regeln des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG) beachtet werden. Hier wird zum Beispiel bestimmt, welche Transportträger (Lkw und andere Straßenfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Wasser- und Luf
tfahrzeuge) für den Gefahrguttransport geeignet sind, wer die Verantwortung für die Sicherheit von Fahrzeug und Fracht trägt und welche Regeln für die Kennzeichnung gelten.
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