Die Verladung von Frachtgut

Die Verladung von Frachtgut

VerladenAls Verladung wird in der Logistik jeder Verladevorgang in ein Transportmittel bezeichnet. Das Verladen von Gütern kann gleichbedeutend mit den Begriffen Beladen, Umladen, Aufladen, Abladen oder Entladen sein. Verantwortlich für die Verladung ist soweit sich das aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht anders ergibt der Verlader/Absender. Der Frachtführer (Spedition) hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen. Aber auch Lagermitarbeiter, der Fahrer oder spezielles Verladepersonal können beteiligt sein. Das Verladen erfordert umfangreiche Kenntnisse im Bereich der Ladungssicherung, da die Fracht beim Transport und beim Verladen stets so gesichert sein muss, dass sie im Verkehr weder verrutschen, verrollen, umkippen oder gar vom Fahrzeug fallen kann. Im Falle einer nicht betriebssicheren oder beförderungssicheren Verladung werden bei einer Kontrolle durch Ordnungsbehörden oder gar bei einem Unfall nicht nur das Verladepersonal, sondern auch der Frachtführer (Spedition), Versender / Absender, Fahrer oder Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen. Auch der innerbetriebliche Transport von Waren etwa mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen muss im Sinne der Betriebssicherheit gesichert werden.

Techniken für das Verladen von Gütern

Abhängig von der Art, Beschaffenheit und dem Gewicht der Ladung sowie von der Art des Ladungsträgers und Transportmittels (Lkw, Container, Bahn, Schiff, Flugzeug) muss Ladung auf unterschiedliche Arten verladen und gesichert werden. Der korrekten Ladungssicherung und ihren verschiedenen Techniken kommt daher eine große Bedeutung zu. Generell wird beim Verladen von Gütern unterschieden zwischen einer kraftschlüssigen, einer formschlüssigen oder kombinierten Ladungssicherung.

Die Verladung und Sicherung durch Kraftschluss

Bei der kraftschlüssigen Verladung des Transportguts wird dieses mithilfe von Seilen, Zurrgurten, Spanngurten oder Ketten auf der Ladefläche des Transporters verzurrt. Beim Niederzurren der Fracht müssen die benötigten Vorspannkräfte sowie die Anzahl der erforderlichen Zurrmaterialien genau berechnet werden. Das Standardwerk zur Berechnung ist die VDI 2700, aufgrund der Komplexität der Formeln bieten sich aber auch Ladungssicherungsrechner sowie Referenztabellen an, die online verfügbar sind oder von Herstellern für Ladungssicherungsmittel angeboten werden.

Ladungssicherung durch Formschluss

Die formschlüssige Beladung und Sicherung des Transportguts kann auf sechs verschiedene Arten erfolgen:

  • bündiges Verladen,
  • Direktzurren,
  • Diagonalzurren,
  • Schrägzurren,
  • Kopflashing,
  • Buchtlashing

Ladungssicherungsmittel und Hilfsmittel etwa für die Lkw-Verladung finden Sie online in unserem Shop für Ladungssicherung.

Gesetze und Richtlinien für das Verladen im Straßenfahrzeug

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) Paragraf 22 "Ladung" muss Fracht beim Verladen so gesichert werden, dass sie beim Gütertransport im Nutzfahrzeug, Containertransport oder im privaten Pkw oder Anhänger nicht verrutschen, verrollen, umkippen oder gar vom Fahrzeug herabfallen kann. Gemäß der StVO sind beim Verladen die anerkannten Regeln und Techniken der Ladungssicherung zu befolgen. Die Techniken der Verladung und Sicherung der Fracht für den Straßentransport finden sich in mehreren Schriften wie der Norm VDI 2700, den Informationsschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV), in europäischen Normen (DIN EN) sowie in Informationsschriften der Berufsgenossenschaften.

Das Verladen von gefährlichen Gütern für den Straßentransport

Das Verladen von Gefahrgut etwa auf den Lkw oder in den Container erfordert spezielle Kenntnisse von der jeweils für den speziellen Gefahrstoff benötigten und geforderten Sicherheitsvorkehrungen. Werden Lkws mit gefährlichen Gütern beladen, so muss der Verlader hinsichtlich der Anforderungen und Bestimmungen für die Ladungssicherung von Gefahrgut geschult sein.

Personen, die Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung als Stück- und Schüttgüter führen, müssen, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs, nach Kapitel 8.2 ADR in jedem Fall im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein. Diese Bescheinigung können Lkw-Fahrer im Rahmen von Schulungen und Seminaren etwa bei der IHK, dem TÜV oder der Dekra erwerben. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an die Ladungssicherung einzelner Gefahrstoffe und Transportmittel sind im Bedarfsfall jeweils Aufbau- oder Sonderschulungen zu absolvieren, zum Beispiel für die Lieferung explosiver oder radioaktiver Stoffe oder den Lufttransport von Gefahrgut. Auch Personen, die für die Transportplanung von Gefahrgut beim Frachtführer (Spedition) zuständig sind, sind für den Transport verantwortlich und haben spezielle Schulungen zu absolvieren.

Richtlinien für die Verladung von Containern auf Schiffen und Waggons

Für das Verladen in Containern, Seecontainern, Waggons von Schienenfahrzeugen sowie Wechselbrücken von Lkw gelten die Bestimmungen des CTU-Code (Cargo Transport Units). Die Informationen des CTU-Codes umfassen Hilfestellungen zur ordnungsgemäßen Verladung beim internationalen und interkontinentalen Warentransport. Darin sind unter anderem folgende Informationen enthalten:

  • Laden, Packen und Entpacken von Gütern,
  • Arbeitsschutz,
  • Umgang mit Zurrmaterialien,
  • Einsatzfestigkeit von Ladungssicherungsmitteln,
  • Reibungswirkung verschiedener Materialien und Verpackungen,
  • Belastbarkeit von Zurrpunkten und CTU-Wänden.

Vor Übergabe zum Transport muss das in Abschnitt 5.4.2 des IMDG-Codes geforderte CTU-Packzertifikat ausgestellt oder die Informationen der Bescheinigung in das Beförderungsdokument aufgenommen werden.

Das Verladen von Gütern auf Containerschiffe

Bei der Verladung im Container-Terminal des Hafens ist das CSC-Zertifikat gut sichtbar an Container anzubringen. Hier zeichnet sich der Eigentümer verantwortlich für die Sicherheit des Containers und aller bautechnischen Änderungen. Zuständig für den Container-Check und die Containersicherheit ist der Verlader, der gemäß GGVSee § 4 (12) geschult sein muss.

Bei der Beförderung gefährlicher oder schwerer Güter zur See ist die Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code) zu beachten. Die Beförderungsrichtlinien des IMDG-Codes entsprechen im Wesentlichen den Beförderungsrichtlinien für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße oder auf Schienen. Unterschiede finden sich dort, wo die Bedingungen des Seetransports diese erforderlich machen, etwa hinsichtlich der Frage, welche Güter zusammen verladen werden dürfen, wie Beförderungseinheiten gepackt werden müssen oder beim Brandschutz.

Die Verladung von Gütern auf Waggons (Schienenverkehr)

Beim Verladen und Transportieren von Gütern sind die Transportrichtlinen des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) einzuhalten, dem weltweit nahezu alle nationalen Eisenbahnverbände angehören. Die UIC-Verladerichtlinien enthalten detaillierte Informationen zu Verladetechniken, wichtigen Ladungssicherungsmitteln und Hilfsmitteln und wie verschiedene Ladungstypen wie Holz, Paletten oder Vieh in Güterwaggons oder Flüssigkeiten in Tankwaggons verladen oder entladen werden. Verlader und Frachtführer müssen diese Vorschriften für das ordnungsgemäße Verladen kennen und beherrschen.

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