Nachhaltiges Lasipad 150x67x39mm (VE 1.000 Stk.) E-B-Welle
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Material Wellpappe
Gleit-Reibbeiwert* µ = 0.65
Farbe braun
Länge in mm 150
Breite in mm 67
Stärke in mm 3,9
Verpackungseinheit 1.000 Stk.
Geprüft durch:
Nachhaltiges Lasipad 150x67x39mm (VE 1.000 Stk.) E-B-Welle kann in Einheiten von 1000 gekauft werden
Nachhaltige Ladungssicherungspads als rutschhemmende Unterlage aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Pads in den Maßen 150 x 67 x 3,9 mm eignen sich optimal als Zwischenlage für Holz, Glas oder glatte Platten. Nachgewiesen und belegt ist die punktuelle Einbringung von Antirutschpads wirksamer als eine vollflächige Unterlage.
Die nachhaltigen Ladungssicherungspads sind gefertigt aus unserer BIO-Antirutschmatte. Aber was ist BIO in diesem Zusammenhang eigentlich? Kartonage aus nachwachsenden Rohstoffen veredelt mit einer gleichermaßen nachhaltigen biologisch abbaubaren Antirutschbeschichtung. Zusammen als vollwertige Antirutschmatte geschnitten in praktische Pads mit den Maßen 150 x 67 x 3,9 mm.

Gerade als preisgünstige und vor allem funktionierende rutschhemmende Zwischenlage mit einem Gleitreibbeiwert von µ = 0,65 zwischen glatten und rutschigen Objekten. Hierzu zählen u.a. Türen, Glas, Kunststoffe, lackierte Kartonagen, Holzplatten u.v.m. Für die Bildung einer sicheren und in sich stabilen Ladeeinheit ist die dringende Empfehlung rutschende und glatte Oberflächen mit rutschhemmenden Materialien zu trennen. So vermeiden Sie Überraschungen bei plötzlichen Bremsungen oder notwendigen Ausweichmanövern. 

Die nachhaltigen Ladungssicherungspads sind ein „Einmalprodukt“ und die intelligente Lösung zur Ladungssicherung. Oftmals sind eingesetzte Gummipads oder Schaumstoffpuffer zu kostenintensiv und kommen nach dem Versand nicht mehr zurück ins Unternehmen. Daher ist die Nachfrage nach einer kostensparenden Einweglösung sehr hoch. Einmal eingesetzt, kann das nachhaltige Ladungssicherungspad einfach über das Altpapier entsorgt werden.

Die Oberfläche der Pads ist durch die Antirutschbeschichtung relativ wasserundurchlässig. Wir empfehlen jedoch eine trockene Einsatzumgebung, da die Schnittkanten der Ladungssicherungspads Feuchtigkeit aufnehmen können. Trotzdem ist die rutschhemmende Wirkung selbst bei Temperaturen bis zu -21 C° thermisch stabil und mit Zertifikaten belegt!

Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Oberflächenstruktur sind die Farb- und Geruchsneutralität. Auch bei empfindlichen Oberflächen färbt nichts ab und hinterlässt somit keine unschönen Rückstände. Beachten Sie bei diesem nachhaltigen BIO-Produkt eine empfohlene Haltbarkeit von ca. 12 Monaten.

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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