Lasiprofi Airlineschiene 1034 mit Senkbohrung N5 - 120° - alle 100 mm, Abmessung: 3000 x 34 x 9,6 mm
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Technische Eigenschaften
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HACCP Ja
Material Aluminium
Befestigung Senkkopfnieten
Lochdurchmesser (Ø) in mm 5
Bohrungen alle 100 mm mit Ø 5 mm
Raster in mm 25
Schienenart Light
Montageart Wand, Decke, Boden
Einbauart aufgesetzt, eingelassen
Verklebbar Nein
Ausführung Alu eloxiert
Farbe silber
Länge in mm 3.000
Breite in mm 34
Höhe in mm 9,6
Verpackungseinheit Stk.
Geprüft durch:
Lasiprofi Airlineschiene eckig mit Senkbohrung N5 (120°), alle 100 mm, aus eloxiertem Aluminium. Eingesetzt zur Ladungssicherung wird die Airlineschiene an Fahrzeugdecke, Seitenwand oder Fahrzeugboden aufgesetzt bzw. im Fahrzeugboden eingelassen.  Ihre Ladung kann mit passenden Fittings und Sperrstangen aus unserem Sortiment einfach und flexibel gesichert werden. Lieferbar in vielen verschiedenen Längen und Artikelvarianten. Für alle Einbausituationen finden Sie bei uns die perfekte Schiene. Alle lasiprofi Airlineschienen sind durch die Eloxierung witterungs- und kratzbeständiger als vergleichbare Produkte aus unbehandeltem Aluminium. 

Unsere lasiprofi Airlineschiene eckig dient zur Ladungssicherung auf Lkw-Ladeflächen sowie im Bereich Sprinter / Transporter / Pkw. Durch das einfache und genormte 20-mm-Lochmaß (Raster 25 mm) der Schiene können im Schienensystem viele Fittings und Sperrstangen (Bolzen 19 mm) eingesetzt werden. Ideal zum Nachrüsten bestehender Ladeflächen oder als Einbau in Neufahrzeugen.

Die Besonderheit dieser Schiene sind die Senkbohrungen N5, 120°, alle 100 mm. Die Befestigung kann bei dieser speziellen Airlineschiene über Senkkopfnieten erfolgen. Dies ermöglicht eine schnelle und einfache Montage.

Wir liefern die lasiprofi Airlineschiene mit vorgebohrten Montagelöchern. Beachten Sie bei der Montage eine ausreichende Krafteinleitung in die Unterkonstruktion und verwenden Sie Schrauben mit M5 in einer Qualität von 10.9.

Durch die Eloxierung der Oberfläche wird die Airlineschiene witterungs- und kratzbeständiger als vergleichbare Produkte aus unbehandeltem Aluminium. Sie verleiht dem Alu eine leicht matte, edle Oberfläche. Weiße Ablagerungen, die bei unbehandeltem Material schnell auftreten können und unschön aussehen, sind bei unseren Schienen auf Grund des Eloxals nahezu nicht möglich.

Die Art der Montage ist je nach Airlineschiene unterschiedlich. Mögliche Einbauvarianten sind das Verkleben, Bohren und Befestigen mit Senkkopfschrauben sowie das Nieten. Entscheidend sind die Gegebenheiten im Fahrzeug. Für eine optimale Kraftaufnahme und sicheren Halt der Airlineschiene empfehlen wir wenn möglich, alle Befestigungspunkte zu nutzen.

Zusatzinformation

Lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeit (HACCP) Hiermit bestätigen wir, dass unsere Aluminiumschienen (Light + Standard) und die Hauptbauelemente (Profile) unserer Sperrelemente zur Ladungssicherung aus den Aluminiumlegierungen: EN AW-6005 / EN AW-AlSiMg EN AW-6005A / EN AW-AlSiMg (A) EN AW-6082 / EN AW-AlSiMgMn gefertigt werden. Diese drei Legierungen sind Lebensmittelkontakt geeignet. Diese Aussage basiert auf den Angaben der DIN EN 573-3:2013-12

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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