Ablegereife von Zurrgurten

Im Februar hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. ein Merkblatt über die Ablegereife von Zurrgurten herausgegeben. Das vollständige Merkblatt können Sie hier   herunterladen.

Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu kontrollieren. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Im Zweifelsfall dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden und sind der Benutzung zu entziehen. Beschädigte Spanngurte dürfen nur von sachkundigen Personen repariert werden.

Bei scharfkantigen Ladegütern sollten die geeignete Kantenschutzwinkel zum Schutz der Zurrgurte verwendet werden sowie rutschhemmende Materialien (Beispielsweise: Antirutschmatten) sind einzusetzen. Diese dürfen nicht als Kantenschutz / Kantenschoner eingesetzt werde.

Eine optimale Ladungssicherung erreichen Sie durch den Einsatz einer Kombination aus rutschemmenden Materialien wie zum Beispiel Antirutschmatten, Kantenschutz und Spanngurten.

Beschädigungen am Gurtband

  • bei Garnbrüchen durch übermäßigen Verschleiß
  • Garneinschnitten (mehr als 10% an der Webkante)
  • anderen bedenklichen Beschädigungen
  • fehlenden und unleserlichen Kennzeichnungen
  • Beschädigung der Verbindungen (Naht)
  • Verformung durch Wärmeeinfluss
  • Schäden infolge aggressiver Stoffe (Chemikalien)


Beschädigungen an der Ratsche

  • Verschleiß an den Zahnkränzen
  • gebrochener Spannhebel
  • Verformungen des Spannelementes an der Schlitzwelle des Transportschiebers


Beschädigungen am Haken

  • Aufweitung des Hakens um mehr als 5%
  • Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung


Beschädigungen der Kennzeichnung

  • fehlendes Gurt-Label (Etikett)
  • wenn Daten auf dem Etikett nicht mehr lesbar sind
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