Art.-Nr.: 230-13751051019
Lasi-Fix MAXI Bordwandhalter mit Ratsche
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Die sichere und schnelle Befestigung von Ladegütern an Bordwänden bis 45 mm, Einsatzlänge 4,00 m. Belastbarkeit bis 500 daN im geraden Zug (1.000 daN in der Umreifung)
Technische Daten
Lieferfähigkeit
ca. 1-3 Werktage
Verpackungseinheit
Stück
Material
Polyester (PES)
Handkraft SHF in daN
50
Vorteile des Produkts
- Hergestellt nach der Richtlinie für textile Zurrmittel DIN EN 12195-2
- 100% Qualität - 100% Sicherheit - Von der Materialauswahl bis zum Endkontrolle. Damit nur absolut zuverlässige Zurrgurte in Ihre Hände gelangen!
- Alle Zurrgurte weisen ein Dehnungsverhalten von kleiner gleich 5% auf.
- Für den privaten sowie gewerblichen Bereich geeignet.
- Sonderausführungen mit abriebfestem Gurtband, individueller Gurtbandbedruckung oder Labelschutz nach ihren Wünschen. Angepasst auf Ihre Gegebenheiten. Gerne helfen unsere kompetenten Mitarbeiter Ihnen weiter.
Artikelbeschreibung
- sichert kleinere Lasten schnell an der Bordwand
- geeignet für Lkw's mit Bordwandstärken von 10 bis 45 mm
- Keine Zurrpunkte oder Zurrschienen erforderlich,
- Einsatz kann an beliebiger Stelle erfolgen
- nach EN 12195-2, schnelle Montage durch einfache Bedienung
- gummierte Endbeschläge schonen die Bordwand
Produkthinweis
Spanngurte
Hauptsächlicher Einsatzbereich des Zurrgurtes ist das Niederzurren. Hier ist die Vorspannkraft des Gurtes entscheidend. Die erreichbare Vorspannkraft ist von der Art der Ratsche abhängig, mit der diese Vorspannkraft aufgebracht wird.
Im Februar 2001 ist die Europäische Norm DIN EN 12 195, Teil 2, „Zurrgurte aus Chemiefasern” in Kraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60 060.
Pflichtangaben eines Zurrgurt-Label nach VDI_Richtlinie 2700 und DIN 12195-2
- Fertigungsnorm
- Material
- Dehnung Gurtband (max. 7%)
- SHF = normale Handkraft
- SFT = Vorspannkraft der Ratsche
- LC = zulässige Zurrkraft
- Rückverfolgungscode
- Länge
- Herstellungsjahr (kein Haltbarkeitsdatum)
- Hinweis
- Hersteller
- Herstelleradresse (Pflichtangabe laut Produktsicherheitsgesetz)
Optische Prüfung von Zurrgurte
Alle Zurrgurte sollten vor dem Einsatz einer optischen Prüfung unterzogen werden! Viele Zurrmittel, welche in der Praxis eingesetzt werden, sind deutlich sichtbar beschädigt und daher ablegereif. Jeder verantwortungsbewusste Anwender würde diese Zurrgurte aus dem Verkehr ziehen und durch neue ersetzen.
- Beschädigung an der Naht
- Verformungen durch Hitze oder Chemikalien
- Verformung der Schlitzwelle
- Verschleiß am Zahnkranz
- Gebrochen oder verformt
- Spannhebel
Beschlagteile
- Risse oder erhebliche Korrosion
- Verformung
- Bruch des Hakens
Kennzeichnung auf dem Label
- Unleserliche Angaben
- Fehlendes/abgerissenes
Ladungssicherung 
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Planen & Netze
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