In folgenden Regelwerken finden sich Abschnitte, die Aussagen über die Verwendung und Beschaffenheit von Absturzsicherungen treffen:
Ab einer Höhe von zwei Metern etwa auf Gerüsten, Balkonen oder Dächern, ist ein Absturzsicherungssystem etwa mit Treppengeländern, Fensterbrüstungen, Handläufen, Seitenschutz, Auffangschutz oder persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) stets vorgeschrieben.
Weitere Vorschriften, die die Schutzausrüstung gegen Absturz betreffen, sind die DGUV-Information 201-023 (Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"). Diverse Europäische Normen wie DIN EN 4426, 18065, 1176-1, 12811-1 oder EN 354 treffen Aussagen über die Beschaffenheit von Geländern, Brüstungen, Schutznetzen und Schutzplanen, persönliche Schutzausrüstung (PSAgA).
Schulungen zur persönlichen Schutzausrüstung werden nach den DGUV Grundsätzen 312-906 (Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung PSAgA) sowie gemäß der Regel 112-198 (Anwenderschulung persönliche Schutzausrüstung PSAgA) durchgeführt.
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