Antidröhnplatte MT SILENCE - lärmreduzierender Hartkornboden für Überfahrrampen
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HACCP Nein
Material Stahlplatte mit Hartkorn
Farbe anthrazit
Breite in mm 1.000
Stärke in mm 7
Verpackungseinheit Stk.
Befestigung Senkkopfschrauben
Geprüft durch:
Bei der Antidröhnplatte „MT SILENCE“ handelt es sich um eine versiegelte Stahlplatte mit Hartkorneinstreuung als sinnvolle Ergänzung für bestehende Verladerampen. Sie wird als Erstausrüsterboden oder nachträglich auf bestehende Überfahrrampen geschraubt und verringert nachweislich den Lärm während des Überfahrens um 25 dbA, was einer Geräuschreduktion von 85% entspricht. Hoher Reibwert kombiniert mit hoher Rutschhemmung (R12) sorgen für noch mehr Sicherheit bei der Verladung. Hergestellt von uns selbst und zertifiziert durch DEKRA und weitere unabhängige Prüfzentren.

Der Antidröhnplatte „MT SILENCE“ ist eine lärmreduzierende und sinnvolle Ergänzung für bestehende Verladerampen oder Überfahrrampen. Die sowohl zur Nachrüstung als auch für den Neubau geeignete Stahlplatte ist zusätzlich mit Hartkorneinstreuung versehen. Hergestellt in Deutschland und von unabhängigen Prüfinstituten zertifiziert. Gerade Industriebetriebe und Speditionen, die z.B. auch nachts be- und entladen, haben mit hohen Lärmbelastungen zu kämpfen. Oftmals befinden sich Wohngebäude in „Hörweite“, so dass ein Befahren der handelsüblichen Überfahrrampen mit Stapler und Flurförderfahrzeug die Anwohner um die notwendige Nachtruhe bringt. Aber auch der Geräuschpegel am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Anforderungen im Arbeitsschutz, sind mit der Installation der Antidröhnplatte „MT SILENCE“ erfüllt.

Die Antidröhnplatte wird in den Standardmaßen 2.000 x 1.000 mm oder 2.500 x 1.000 mm geliefert und kann als Erstausstattung oder nachträglich als Sanierung auf bestehende Überfahrrampen montiert werden. Was macht das Antidröhnsystem so besonders? Die spezielle PU-Spezialbeschichtung (Hartkorn 3 mm) wird auf einer Stahl-Trägerplatte aufgebracht. Darunter befindet sich eine besondere und schalldämmende Schaumlage. Der daraus resultierende Zusammenschluss aller Schichten ergibt die neuartige Antidröhnplatte „MT SILENCE“.   

Die Vorteile liegen eindeutig auf der Hand. Ihre Ladearbeiten, egal um welche Uhrzeit, stören keine Anwohner mehr und erfüllen zusätzlich die Arbeitssicherheit für alle Mitarbeiter im Versand. Während normale Laderampe mit Tränenblech bei Verladearbeiten bis zu 100 dB erreichen, liegt die Antidröhnplatte „MT SILENCE“ bei 70-80 dB. Die nachgewiesene Lärmreduktion von ca. 25 dbA entspricht hierbei einer Geräuschreduktion von ca. 85 %. Das schafft kein anderes Produkt.

Die Montage der Antidröhnplatte „MT SILENCE“ ist denkbar einfach. Die Lieferung erfolgt im Komplettset mit Alu-Anfahrtskeilen per Spedition. Schrauben, Bohrer und Senkkopfbohrer halten wir für Sie als optionales Zubehörset parat welches mitbestellt werden kann. Die Platten werden aufgelegt, Löcher gebohrt, gesenkt und verschraubt. Die selbstklebenden Alu-Anfahrtskeile werden angelegt und auch verschraubt. Schon sind sie fertig. Ohne großen Aufwand liegt die Montagezeit für einen geübten Handwerker pro Rampe bei ca. einer Arbeitsstunde. Die mitgelieferte Installationsrichtline liegt der Sendung bei. Ein Video zur Installation kann ebenfalls auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Die Dicke der Beschichtung liegt bei 3 mm bei einem Reibwert µ > 0,6. Durch die Hartkorneinstreuung ergibt sich eine geprüfte Rutschhemmung von R12 bei einer Shore-A-Härte von > 83° Shore A. Die ist chemikalienbeständig gegen Tausalze, Diesel und viele Öle. Dabei erfüllt das Produkt alle Anforderungen einer weichmacherfreien Beschichtung und erfüllt ebenso die aktuelle REACH Verordnung.

Optionale Zubehörteile:

Für weitere Fragen freuen wir uns über Ihren Kontakt.

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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