Das Personenschutznetz dient als Auffangnetz, sollte es ungewollt zu einem Personensturz kommen. Es ist ausschließlich zur horizontalen (waagerechten) Sicherung zu verwenden und nach Vorschrift EN 1263-1 einzusetzen. Diese Vorschrift EN 1263-1 ist eine DGUV-Regel 101-011 und beschreibt den Einsatz von Schutznetzen. Hieraus ist zu lesen, welche Maßnahmen und Vorkehrungen
bei der Aufhängung eines Personenschutznetzes zu treffen sind.
Das Netz kann in drei Standardgrößen sowie als individuelle Fertigung bestellt werden. Es besitzt eine Maschenweite von 100 mm und eine Kordelstärke
von 5,0 mm. Gleichfalls entspricht das Personenschutznetz der Klasse S. Es ist leicht dehnbar und besitzt eine hohe Festigkeit. Da eine
überwiegende Verwendung im Außenbereich anzunehmen ist, wurde das Netz UV-stabil und witterungsbeständig gefertigt.
Die Randkordel ist zusätzlich mit einem 12-mm-Randseil versehen, wie es für Personenschutznetze Pflicht ist. Dies ist gefordert und verstärkt somit das Netz zum Auffangen von abgestürzten Personen oder Gegenständen.
Die Montage von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen) muss von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet werden. Diese haben für die vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten zu sorgen.
• Wählen Sie eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation als Aufsichtführenden für diese Arbeiten aus.
• Beauftragen Sie diese mit der Beaufsichtigung der Arbeiten.
• Weisen Sie die Person in die Gefährdungsbeurteilung und die Montageanweisung ein.
Personenschutznetze (Sicherheitsnetze) sind an tragfähigen Konstruktionen so zu befestigen, dass eingeleitete Kräfte durch eine fallende Person von Bauwerk, Gerüst usw. aufgenommen und weitergeleitet werden können.
Woher stammen die Maßtoleranzen?
Textile Materialien weisen wesentlich höhere erlaubte Abweichungen auf als etwa Materialien aus Metall oder Holz.
Dies liegt an den Eigenschaften der verwendeten textilen Fasern. Baumwolle kann als Naturfaser sehr viel Wasser und Luftfeuchtigkeit aufnehmen und abgeben. Welches immer mit einer Längenänderung der Faser und damit des gesamten Textils einher geht. Andererseits sind Textilien je nach deren Konstruktion (respektive Webart) mehr oder weniger elastisch. Jede Maschine und vor allem jeder Mensch misst unter unterschiedlicher Spannung, was dazu führt , dass zwangsweise unterschiedliche Resultaten vorkommen.
Das Konfektionieren der Textilien geschieht immer manuell. Handarbeit führt stets zu höheren Toleranzen als Arbeit von Maschinen. Je nach Nahtbild und Nähmaschine ergeben sich weitere Toleranzen
Maßtoleranzen mit denen zu rechnen ist:
- Schrägverzug: +- 1,5% der Gewebebreite
- Längenabweichung: +- 3%
- Einlaufabweichung: +- 3%
- Maßabweichungen bei Textilien in konfektioniertem Zustand: +- 1,5 %
Individuelle Konfektionierung
Wir sind der Spezialist für Sondergrößen mit jahrelanger Erfahrung in der Fertigung von Ladungssischerungsmitteln. Bestellen Sie individuelle Größen, angepasst an Ihre individuelle Gegebenheiten.
Empfindliche Bußgelder bei fehlender Ladungssicherung
Im Zuge der VDI 2700 Blatt 3.3., der die Verwendung von Netzen und Planen als Ladungssicherungsmittel und Abdeckungen im Straßenverkehr regelt, dies mir sensiblen Geldstraßen verbunden ist. Unsere zertifizierten Artikel dieser Kategorie entsprechen aber dem DEKRA – Anforderungsprofil und erreichen somit mindestens 2000 N Reiß- bzw. Bruchkraft.
In diesem Zusammenhang sie hier auch darauf hingewiesen, welche Bußgelder Sie erwarten, sollten Sie Ihre Ladung nicht ordnungsgemäß sichern:
Verstoß | Punkte | Bußgeld |
wegen Überschreitung bzw. Unterschreitung um mehr als 50 % zulässige Stützlast bei einem Kfz mit einem einachsigen Anhänger | 1 Punkt | 60 Euro |
wegen Unterlassung, die Ladung oder Ladeeinrichtung bei LKW oder Omnibus verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert zu sichern. | 1 Punkt | 60 Euro |
… mit Gefährdung | 1 Punkt | 75 Euro |
… bei anderen Kfz oder dessen Anhängern | ||
… mit Gefährdung | 1 Punkt | 60 Euro |
wegen Fahren eines Kraftfahrzeugs, dessen Höhe einschließlich Ladung mehr als 4,20m betrug | 1 Punkt | 60 Euro |
wegen Überschreitung bzw. Unterschreitung um mehr als 50 % zulässige Stützlast bei einem Kfz mit einem einachsigen Anhänger | 1 Punkt | 60 Euro |
Quelle: http:/bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de