Massenkraft

Die Massenkraft wird auch Trägheitskraft genannt und ist das Bestreben der Ladung, sich jeglicher Änderung ihres Bewegungsstandes zu widersetzen. Massenkräfte entstehen immer dann, wenn Massen beschleunigt werden. Das geschieht z. B.  beim Anfahren eines Fahrzeugs.

Die Ladung will ihren Bewegungszustand (Ruhe) beibehalten und nicht in Bewegung gesetzt werden und kann nach hinten vom Fahrzeug fallen. Beim Abbremsen des Fahrzeugs ist die Ladung in Bewegung und soll verlangsamt werden, die hierbei entstehenden Kräfte sind in Fahrtrichtung gerichtet und versuchen die Ladung in Richtung der Stirnwand zu schieben.

Bei Kurvenfahrt (Kreisbahn) entstehen Fliehkräfte, die die Ladung zum Kurvenäußeren schieben wollen.
Die entsprechenden Normen und Richtlinien legen fest, wie groß diese Kräfte sein können
Im Fahrtrichtung 80% der Gewichtskraft. Zu den Seiten und nach hinten jeweils 50% der Gewichtskraft.

Ladungssicherung hat für den normalen Fahrbetrieb ordnungsgemäß zu erfolgen. Hierzu zählen Vollbremsungen, starke Ausweichmannöver sowie schlechte Witterungsverhältnisse und Wegstrecken.

  zGM ≤ 2,0t

zGM> 2,0t
bis ≤ 3,5,0t

zGM > 3,5t
Massenkräfte in Fahrtrichtung 0,9 FG 0,8 FG 0,8 FG
Massenkräfte entgegen der Fahrtrichtung 0,5 FG 0,5 FG 0,5 FG
Massenkräfte in Querrichtung 0,7 FG 0,5 FG 0,5 FG

Quelle: VDI 2700 Blatt 16

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