Grundregeln der Ladungssicherung

Grundregeln der Ladungssicherung für den Fahrbetrieb

Ungenügende oder fehlende Ladungssicherung ist die Ursache vieler vermeidbarer Unfälle. Deutsche Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass schätzungsweise 20 Prozent aller Verkehrsunfälle aufgrund ungenügender oder fehlender Ladungssicherung zurückzuführen ist.

Bei jeder Geschwindigkeits- und Richtungsänderung eines Fahrzeugs treten Kräfte (Flieh-, Brems- und Verzögerungskräfte) auf, die  das Ladegut zum Verrutschen, Verrollen, Umfallen oder Herabfallen bringen können.

Folgen können sein, dass das Fahrzeug dem Fahrzeugführer außer Kontrolle gerät, umkippt oder das es zur Zerstörung des Führerhauses durch die Ladung kommt. Dadurch werden nicht nur das Fahrpersonal, sondern auch alle Verkehrsteilnehmer gefährdet. Um derartige Unfälle und Schäden zu vermeiden, gelten für jeden Transport folgende Grundregeln:

  1. Für jedes Ladegut ist ein geeignetes Fahrzeug erforderlich, dass durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufzunehmen vermag.
  2. Der Ladungsschwerpunkt sollte möglichst auf  der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegen und ist so niedrig wie möglich zu halten. Schwere Ladegüter unten, leichtes ladegüter oben.
  3. Das zulässiges Gesamtgewicht und die zulässige Achslasten dürfen nicht überschritten werden und die Mindestachslast der Lenkachse darf nicht unterschreiten werden. Bei Teilbeladung sollte für Gewichtsverteilung gesorgt werden, damit jede Achse anteilmäßig belastet wird.
  4. Die Ladung ist so zu verstauen oder durch geeignete Hilfsmittel zu sichern, dass sie unter den üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder ein Kippen des Fahrzeugs verursachen können. Vollbremsungen und scharfe Ausweichmanöver des Fahrzeuges sowie unvorhersehbare schlechte Straßen- und Witterungsverhältnisse gehören zu den üblichen Verkehrsbedingungen.
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