Winkel-Stufenmatte MT "Safety" Design sand 730x300x7 mm für Außentreppen
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Art.-Nr.:
135-58073040000SA
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Farbe sand
Länge in mm 730
Breite in mm 300
Stärke in mm 7
Verpackungseinheit Stk.
Die rutschsichere und elegante Winkelstufenmatte MT "Safety" Design ist die ideale Treppenauflage bei Eis, Schnee und glatten Naturstein- und Holzfußböden. Gerade diese bergen hohe Unfallgefahren bei Nässe und Schlupf. Durch die spezielle, grobe Granulatkörnung bietet die Winkelstufenmatte bei jedem Tritt einen sicheren Halt. In Verbindung mit dem formbeständigen weichen Unterbelag, gibt die Stufenmatte Sicherheit auf jeder Treppe. Der Sicherheitsbelag MT „Safety“ Design ist rutschsicher (R13), temperaturbeständig und ganzjährig einsetzbar. Passend zur Farbpalette der gesamten „Safety“ Design-Serie.

Als ideale Ergänzung zum Sicherheits-Bodenbelag gibt es die moderne als Treppenauflage in allen verfügbaren „Safety Design“-Farben. Sie ist das optimale Produkt als rutschhemmender (R13) Bodenbelag für Treppenstufen. Die optisch ansprechende Winkelstufe verhindert ein Ausrutschen bei Eis, Schnee sowie Nässe und ist einfach und schnell zu verlegen. 

Die Granulatkörner auf der Oberfläche der Winkelstufe, in Verbindung mit dem formbeständigen weichen Unterbelag, geben Sicherheit bei jeder Wetterlage. Da das Produkt UV- und temperaturbeständig ist, kann die Winkelstufenmatte ganzjährig verwendet werden. Sie ist somit ein zuverlässiger Begleiter im Garten sowie in Eingangsbereichen oder auch zur Absicherung jeglicher, anderer Treppen, bei denen mit einer Rutschgefahr zu rechnen ist.

Gleichzeitig ist die Winkelstufenmatte MT „Safety“ Design eine Schmutzfangmatte und kann z.B. mit einem Hochdruckreiniger leicht und einfach wieder gereinigt werden. Das Anpassen oder Kürzen des Materials, sowie dessen Verlegung ist denkbar einfach. Mit einer handelsüblichen Schere oder Cutter Messer können Aussparungen oder Kürzungen vorgenommen werden.

Sparen Sie sich das lästige Abstreuen der Treppenstufen mit Salz oder Splitt. Bei der Winkelstufenmatte zerbricht das Eis im Winter beim Auftreten. Somit ist die Sicherheit auf der Treppe zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben und muss von Ihnen nicht beaufsichtigt und kontrolliert werden. 
Die MT „Safety“ Design-Winkelstufe besitzt mehrere Prüfzeugnisse, die bestätigen, dass der Bodenbelag alle Richtlinien für einen rutsch- und trittfesten Boden erfüllt.

Geprüft durch:

IFA Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Bewertungsgruppe für Rutschhemmung R13
- Bewertungsgruppe für Verdrängungsraum V10

EMPA Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt:
- Bodenbeläge mit erhöhter Gleitfestigkeit GS4

iff Institut für Fußbodenbau:
- Prüf-Nr. KO-9040-2012 Bfl-s1 (schwerentflammbar)  

Erweitern Sie Ihr Portfolio mit dem passenden Sicherheitsbelag für Gehwege oder Hauseingänge. Mit der identischen Oberfläche und in den exakt gleichen Farbtönen erschaffen Sie sich ein perfekt harmonisches Gesamtbild. Rutschfest und trittsicher. Elegant und modern.

ACHTUNG Verlegehinweis: 
Die MT „Safety“ Design Winkelstufenmatte haftet nicht auf bereits vorhandenem Glatteis. Dieses muss zwingend vorher entfernt werden. Auf sehr glatten Böden wie Marmor oder polierten Steinflächen sowie bei Verwendung von Stücken kleiner als 3 m² muss die Matte am Untergrund fixiert werden (ggf. zusätzlich verschraubt werden).  

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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