Staupolster Level 1 mit Mehrwegventil
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Material PE-Folie (80µ) & PP-Bändchengewebe (85 g/m²)
Verwendungszweck Mehrweg
Ventil Rundventil (Mehrweg)
Ausführung 2-lagig
Farbe weiß
Stausäcke für die in der USA geltenden AAR-Richtlinien, welche aber dennoch individuell in unserem Hause mit verschiedenen Formaten und Ausführungen, nach Ihren Vorgaben, gefertigt werden. Das Luftpolster besteht aus 2 Lagen, einer Außenlage von beschichtetem Polypropylen-Bändchengewebe und einer Innenlage aus PE-Schlauchfolie (Luftkammer). Für den Einwegeinsatz ist das Polster mit einem Mehrweg-Rundventil aus Kunststoff gefertigt. Stausäcke schließen wirkungsvoll Ladelücken im Container oder auf dem LKW. Mit Stausäcken erreichen Sie die gewünschte formschlüssige Ladungssicherung um das Ladegut zu schützen. Unsere neue Generation Luftpolster in allen gängigen Standardgrößen - Sonderformate sind auf Anfrage erhältlich.
  • Besteht aus zwei Lagen mit einer Außenlage, beschichtetem Polypropylen-Bändchengewebe (85 g/m²), und einer Innenlage aus PE-Schlauchfolie (80 µ) (Luftkammer).
  • Die Stausäcke können zwischen Paletten und Containerwand platziert werden und federn dadurch Stöße und Druck der Paletten effektiv ab.
  • Universell Einsetzbar! Stausäcke sind für Containerverladungen, beim Transport per Schiff und LKW sowie mit Eisenbahnwaggons und für den weltweiten Export geeignet.
  • Arbeistdruck: max. 2,8 PSI /  0,2 bar
  • Berstdruck: min. 8,0 PSI / 0,55 bar bei einer Ladelücke von 30 cm
  • Erfüllen die Bedingungen für die in der USA geltenden AAR-Richtlinien.
  • Füllen Sie Ladelücken im LKW oder Container formschlüssig und sichern dadurch die Ladung auf einfache aber effektive Weise.
  • Die Staupolster PP-Gewebe sind stabil und einfach anwendbar. Der Außensack ist aus dem robusten Material Polypropylen (PP) und verhindert selbst bei großem Druck auf das Staupolster die Beschädigung des Inner Liners und das Entweichen der Luft. Der Außensack aus Polypropylen (PP) verhindert auch bei großem Druck das Entweichen von Luft bzw. die Beschädigung des Inner Liners. Die Befüllung erfolgt dank der von uns entwickelten, selbstschließenden Ventile einfach, sicher und schnell.
  • Mit einer Füllpistole füllen Sie das Staupolster zur Hälfte mit Luft und platzieren Ihn zwischen den einzelnen Packgütern im LKW oder Container. Dort werden sie dann vollständig mit Luft befüllt.
  • Ausgestattet mit Mehrweg-Rundventil aus Kunststoff.
  • Zweilagige Ausführung für Zwischenräume von 50 mm bis 400 mm
  • Material: Polyethylen - Folie (PE) mit 80 µm, Polypropylen-Bändchengewebe (PP) mit 85 g/m²

Farbe: weiß

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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