Selbstklebender Antirutschbelag MT "Secure Plus" 2.500x1.250x2mm
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Material Polyurethan (PU)
Gleit-Reibbeiwert* µ = 0.90
Toleranzen DIN 7715 Teil 5/P3, ± 3,00%
Farbe schwarz
Länge in mm 2.500
Breite in mm 1.250
Stärke in mm 2
Verpackungseinheit Stück
Geprüft durch:

Selbstklebender Antirutschboden MT Secure Plus, Lasi-Alu-Verbundplatte mit leicht strukturierter Oberfläche-  Folie abziehen, andrücken, fertig. Der Antirutschboden hat eine gute Haftung auf rauen und unebenen Oberflächen. Der perfekte Ladungssicherungsboden als Erstausstattung, zur Sanierung bestehender Ladeböden und Belegung von Überfahrrampen und Ladebordwänden. Passend für Kleintransporter, Zustell-/ Verteilfahrzeuge, LKW-Böden und geschlossene Kleinanhänger. Beständig gegen Tausalze, Diesel und KFZ-Öle. Einfach von Fahrzeugbauern und Speditionen in den eigenen Werkstätten selbst zu verarbeiten. Reibbeiwert µ = 0,90

  • NEU: Selbstklebender Polyurethan-Antirutschbelag für alle Fahrzeugböden vom Kleintransporter bis zum Lkw
  • Hohe Verschleißfestigkeit, schlagzäh, kostengünstig und langlebig. MT "SECURE" verbindet sich dauerhaft mit dem Ladeboden.
  • Enorme Zeiteinsparung bei der Montage, einfach und schnell zu verlegen, Transportfahrzeuge sind sofort wieder einsatzbereit.
  • Kann großflächig oder vor Verlegung passgenau zugeschnitten und problemlos auf Lkw-Holzböden, Phenolharz-Siebdruckplatten, Stahl oder Aluböden verklebt werden.
  • Ersetzt kostenaufwändige Antirutsch-Bodenbeschichtungen mit längerer Ausfallzeit der Transportfahrzeuge.
  • geeignet für dauerhaften Antirutschmatten-Ersatz
  • kein aufwändiges Verlegen mehr von herkömmlichen Antirutschmatten
  • Hohe Ladungssicherheit beim Lkw und Transportern durch dauerhafte Rutschfestigkeit.
  • Trotz der hohen Reibbeiwerte ist der Rollwiederstand eines Hubwagens oder Gabelstaplers auf MT SECURE nicht höher als auf einem Siebdruckboden.
  • Sonderlösungen für Kühlfahrzeuge und offene Fahrzeuge (z. B. Baustofffahrzeuge) aus Anfrage.  
  • Optimale Geräuschdämmung auf Ladebordwänden und Verlade-/Überladebrücken. Der Lärmpegel wird deutlich um bis zu -20 dB A reduziert!
  • Auch lieferbar als Rollenware (Anfrage)
  • Standardfarbe grau, weitere Sonderfarben sind auf Anfrage möglich.
Zusatzinformation
  • Gute Haftung auf rauen Oberflächen
  • Leichte und schnelle Verarbeitbarkeit ohne Aushärtungszeit
  • Hohe Alterungsbeständigkeit
  • Hohe Geräuschdämmung
  • Verarbeitungstemperatur bis +5 ºC
  • Hoher Reibbeiwert kombiniert mit entsprechender Rutschhemmung durch Oberflächenstruktur Dekra-geprüfte Qualität nach VDI 2700, Blatt 14 Rutschhemmung geprüft nach DIN 51130

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Aufbau der Beschichtung
Spezialbeschichtung
Trägerplatte
Modifiziertes Acrylat
Polyolefinschaum
Modifiziertes Acylat
Silikonierte PP-Folie, gelb

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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