Lasiprofi Doppelmantel-Rundschlinge WLL 4000 kg Nutzlänge: 2,5 m; Umfangslänge: 5,0 m
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Material Polyester (PES)
Farbcodierung nach EN 1492-2 grau
Tragfähigkeit in kg (WLL) 4000
Nutzlänge (L1) in m 2,5
Umfang in m 5,0
Bandbreite in mm 120
Verpackungseinheit Stk.
Geprüft durch:
Die Lasiprofi Doppelmantel Rundschlinge aus Polyester. Gefertigt nach DIN EN 1492-2. Rundschlingen werden zum Heben und Transportieren von Lasten verwendet. Sie sind extrem reißbeständig und bieten ein geringes Dehnungsverhalten. Gefertigt aus hochfestem Multifilamentgarn wird die geforderte 7-fache Sicherheit erreicht.
Die Lasiprofi Doppelmantel Rundschlinge ist zum Heben von schweren Lasten hervorragend geeignet. Je nach Angabe der Tonnage reichen die gebräuchlichsten auf dem Markt erhältlichen Modelle von 1.000 kg – 10.000 kg. 
Die Schlupfschlinge oder auch Endlosschlinge, wie die Rundschlinge auch genannt wird, erhalten Sie in unserem Shop in unterschiedlichen Längen. Passend für Ihren Anwendungsfall. Aber auch als Hebeschlinge ist die Rundschlinge bekannt. Sie ist ein reines Anschlagmittel und besteht aus einem tragenden Kern aus endlosem Multifilament und einem schützenden äußeren Gewebe-Mantel.

Zur Verwendung der Lasiprofi Doppelmantel Rundschlinge sind immer die Herstellerangaben zu beachten. Wichtig dabei ist die Tragkraft LA. Die Rundschlingen sind hierfür deutlich mit dem Wert WLL gekennzeichnet. WLL steht hierbei für Working Load Limit und beschreibt das maximal mit der Schlinge zu hebende Gewicht

Beachten Sie auch die unterschiedlichen Farben des Materials. Denn anders als beim Zurrgurt, hat die Farbe der Rundschlinge eine Bedeutung. Sie zeigt die Nenntragfähigkeit an und wird in „WLL“ angegeben. Beachten Sie bitte, dass je nach tatsächlicher Anschlagsart, die Tragfähigkeit sogar geringer sein kann als angegeben. Für diesen Fall gibt es Belastungstabellen speziell für Polyester-Rundschlingen nach EN 1492-2. Welche Anschlagform für Ihren Fall passend ist, hängt vom Einsatz ab. 

Beispiel: Eine Rundschlinge WLL 1.000 hält bei einer direkten Belastung und einem Winkel von 0° die angegebene Tragfähigkeit von 1.000 kg. Wird die Rundschlinge bei gleichem Winkel geschnürt, sind es nur noch 800 kg.

Farben:
WLL 1.000   (Tragkraft in kg) violett
WLL 2.000   (Tragkraft in kg) grün
WLL 3.000   (Tragkraft in kg) gelb
WLL 4.000   (Tragkraft in kg) grau
WLL 5.000   (Tragkraft in kg) rot
WLL 6.000   (Tragkraft in kg) braun
WLL 8.000   (Tragkraft in kg) blau
WLL 10.000 (Tragkraft in kg) orange

Weitere Sicherheitshinweise zur Verwendung der Lasiprofi Doppelmantel Rundschlinge müssen stets beachtet werden. So ist die Verwendung von Schutzmanschetten und Kantenschoner dringend zu empfehlen, wenn das Material der Rundschlinge über scharfe Kanten geführt wird. Sollte die Schlinge einmal beschädigt sein, ist diese ablegereif und muss umgehend entsorgt werden. Auch extreme Temperaturen oder aggressive Substanzen wie Säuren oder Laugen können die Haltbarkeit der Doppelmantel Rundschlinge beeinträchtigen oder sogar den Einsatz unmöglich machen.

Ablegereife von Rundschlingen:
Fehlt die Kennzeichnung auf der Rundschlinge oder ist diese aufgrund häufiger Verwendung nicht mehr lesbar. Grund: Hersteller, Norm und Tragfähigkeit sind nicht mehr lesbar
Weißt das Material Risse, Garnbrüche oder Einschnitte im Gewebe von mehr als 10 % des Querschnitts auf oder Löcher im Mantel (Beispiel: Löcher können bei Schweißarbeiten entstehen.)
Beschädigung der tragenden Nähte
Verformung durch Wärmeeinfluss (Herstellerangaben beachten)
Schäden infolge chemischer Einwirkung von aggressiven Stoffen wie z.B. Säuren oder Laugen
Verformungen, Anrisse, Brüche am Material

Da es sich bei allen Doppelmantel Rundschlingen um ein Betriebsmittel handelt, ist diese 1x jährlich von einer sachkundigen Person zu überprüfen. Beachten sie auch, dass trotz dieser Vorgabe die Rundschlinge vor jedem Einsatz einer Kurz- und Sichtprüfung zu unterziehen ist. Dabei ist das Material auf Risse und Beschädigungen zu untersuchen. Denn nur eine einwandfreie und funktionsfähige Doppelmantel Rundschlinge ist für die angegebenen Belastungen zugelassen.

Rundschlinge mit Doppelmantel nach der DIN EN 1492-2
Imprägnierter Polyesterschlauch mit Farbcodierung, Tragfähigkeitskennstreifen und Sicherheitsetikett
Hergestellt aus verstrecktem und formstabilem Polyester (PU-imprägniert)
hervorragendes Dehnungsverhalten mit hoher Festigkeit und einer hohen Tragfähigkeit bei einem geringen Eigengewicht
UV-stabilisiert
geringe Feuchtigkeitsaufnahme ohne einen Festigkeitsverlust
hoher Sicherheitsfaktor mit 7-facher Sicherheit
Hitzebeständig und Frostbeständig von -40 °C bis +100 °C

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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