- Reifenzurrgurt für eine schonende Ladungssicherung bei empfindlichen Alufelgen.
- Mit einer Gurtbandbreite von 50 mm, Schlaufe und Druckratsche
- Zulässige Lashing Capacity (LC) von 2.000 daN und einer Standardlänge von 2.000 mm (2,00 m).
- Maximale Dehnung von 5%.
Sicherheitshinweis: Verwenden Sie diesen Gurt unbedingt an jedem Reifen, sodass die Sicherung an vier Punkten auf der Ladefläche wirken kann. Ein einzelner Gurt reicht für die komplette Sicherung eines Pkw nicht aus!
Spanngurte
Hauptsächlicher Einsatzbereich des Zurrgurtes ist das Niederzurren. Hier ist die Vorspannkraft des Gurtes entscheidend. Die erreichbare Vorspannkraft ist von der Art der Ratsche abhängig, mit der diese Vorspannkraft aufgebracht wird.
Im Februar 2001 ist die Europäische Norm DIN EN 12 195, Teil 2, „Zurrgurte aus Chemiefasern” in Kraft. Sie ersetzt die nationale DIN 60 060.
Pflichtangaben eines Zurrgurt-Label nach VDI_Richtlinie 2700 und DIN 12195-2
- Fertigungsnorm
- Material
- Dehnung Gurtband (max. 7%)
- SHF = normale Handkraft
- SFT = Vorspannkraft der Ratsche
- LC = zulässige Zurrkraft
- Rückverfolgungscode
- Länge
- Herstellungsjahr (kein Haltbarkeitsdatum)
- Hinweis
- Hersteller
- Herstelleradresse (Pflichtangabe laut Produktsicherheitsgesetz)
Optische Prüfung von Zurrgurte
Alle Zurrgurte sollten vor dem Einsatz einer optischen Prüfung unterzogen werden! Viele Zurrmittel, welche in der Praxis eingesetzt werden, sind deutlich sichtbar beschädigt und daher ablegereif. Jeder verantwortungsbewusste Anwender würde diese Zurrgurte aus dem Verkehr ziehen und durch neue ersetzen.
- Beschädigung an der Naht
- Verformungen durch Hitze oder Chemikalien
- Verformung der Schlitzwelle
- Verschleiß am Zahnkranz
- Gebrochen oder verformt
- Spannhebel
Beschlagteile
- Risse oder erhebliche Korrosion
- Verformung
- Bruch des Hakens
Kennzeichnung auf dem Label
- Unleserliche Angaben
- Fehlendes/abgerissenes