Dass Spanngurte zu den wichtigsten Hilfsmitteln für die Ladungssicherung zählen, ist bekannt. Nicht ganz so verbreitet ist allerdings die Tatsache, dass die strapazierfähigen Systeme nur bis zur sogenannten Ablegereife verwendet werden dürfen. Sie zeichnen sich zwar generell durch eine enorm lange Lebensdauer aus, doch unverwüstlich sind sie dabei natürlich nicht. Sie müssen daher vor jeder Verwendung sorgfältig kontrolliert werden, damit bei eventuellen Mängeln oder Beschädigungen ein Austausch erfolgen kann. Doch was bedeutet eigentlich diese Ablegereife? Kennzeichnet sie präzise Gebrauchsspuren oder handelt es sich dabei vielmehr um allgemeine Empfehlungen? Wir gehen dieser Frage auf den Grund.
Die Ablegereife in der Ladungssicherung
Spanngurte und Zurrgurte haben zwar kein festgelegtes Verfallsdatum, dennoch gibt es einige sichere Hinweise, die zeigen, dass die Gurte nicht mehr den erforderlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Beginnen wir beim Gurtband: Bei Einschnitten an der Webkante von zehn Prozent und mehr darf es nicht mehr benutzt werden. Das Gleiche gilt auch für einen übermäßigen Verschleiß, der beispielsweise durch Garnbrüche hervorgerufen wurde. Sind an den Nähten Beschädigungen erkennbar oder haben sich die Gurtbänder durch Wärme verformt, müssen sie ebenfalls unverzüglich ersetzt werden. Bisweilen kommen die Bänder auch versehentlich mit aggressiven Materialien in Kontakt. Die dadurch hervorgerufenen Gewebeschäden stellen ein Sicherheitsrisiko dar, das Band ist daher unbrauchbar und besitzt die Ablegereife. Genau hinschauen müssen Mitarbeiter auch bei der Kontrolle der Ratschen. Ist der Spannhebel gebrochen oder hat sich das Spannelement an der Schlitzwelle des Transportschiebers verformt, ist der komplette Gurt unbrauchbar. Kontrollieren Sie außerdem alle Verbindungselemente und Haken. Ein Bruch des Hakens oder eine sogenannte Aufweitung ist in der Regel ein ebenso sicheres Zeichen für die Ablegereife. Solche Spanngurte und Zurrgurte dürfen auf keinen Fall mehr benutzt werden! Übrigens: Fehlt bei einem Gurt das Etikett, ist es beschädigt oder unleserlich, so ist dies ein weiteres sicheres Zeichen für die Ablegereife. Auch wenn Sie ein Motorrat mit Spanngurten fürs Motorrad transportieren möchten, gelten die gleichen Ablegereife-Kriterien wie sonst auch.
Dürfen Zurrgurte und Spanngurte repariert werden?
Gurte dürfen auf keinen Fall geknotet werden, auch dann nicht, wenn sie noch intakt sind und lediglich eine Verlängerung benötigen. Bei Schäden am Gurt muss eine eventuelle Reparatur von sachkundigem Fachpersonal durchgeführt werden, die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse sind dabei vorzuweisen. Für eine solche Instandsetzung kommt in der Regel nur der Hersteller infrage, auf eigenständige Reparaturversuche sollte im Sinne der Sicherheit grundsätzlich verzichtet werden. Unzulässig sind natürlich auch mechanische Einwirkungen wie Vernietungen oder gar Verschraubungen. Mindestens einmal im Jahr muss bei allen Gurten eine professionelle Überprüfung stattfinden. Diese Aufgabe übernimmt ein Sachkundiger, der die Kontrolle samt Ergebnis auch gleichzeitig dokumentiert. Bestehen Zweifel an der Qualität der Spanngurte und Zurrgurte, sind sie sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Informieren Sie sich auch über weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung in unserem Onlineshop!