Überladung von LKW, PKW und Anhängern

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update Aktualisiert am: 08.08.24

  • Überladung im Transportwesen stellt eine erhebliche Gefahr dar und führt bei Missachtung der Ladungsregeln zu hohen Strafen sowie Fahr- und Beförderungsverboten

  • Überladung entsteht durch Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs, was das Risiko von Unfällen erheblich erhöht

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Fachtexte von
Ladungssicherungs-Profis

Gefahren durch Überladung


Überladung stellt im Transportwesen und Straßenverkehr eine der größten Gefahren dar, eine Zuwiderhandlung gegen die Einhaltung der geltenden Ladungsregeln drohen daher dem Fahrzeughalter und dem Fahrzeugführer hohe Strafen in Form von Bußgeldern sowie Fahr- und Beförderungsverboten. Wenn Fahrzeuge durch Überladung ins Schlingern geraten oder gar umkippen, besteht höchste Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und die Umwelt. Ursache für die Überladung ist die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeugs. Beachten Sie daher vor der Beladung stets das zulässige Gesamtgewicht Ihres Lkw, Pkw, Anhängers, Wohnwagens oder Wohnmobils.

Folgen von Überladung


Die Überladung hat neben Strafen gemäß Bußgeldkatalog mehrere negative Auswirkungen auf die Sicherheit des Fahrzeugs:


  • der Bremsweg verlängert sich,
  • bei einer Vollbremsung dauert es länger, bis der Wagen zum Stehen kommt oder er gerät ins Schlingern.
  • Überladung ist mit negativer Auswirkung auf das Fahrverhalten verbunden, das Lenkverhalten wird schwerfälliger.
  • Das erhöhte Gewicht kann Reifen zum Platzen bringen und die Motorisierung des Fahrzeugs wird übermäßig belastet.

Zulässige Gesamtgewichte Lkw/Pkw laut Straßenverkehrsordnung (StVO)


Neben weiteren Faktoren ist zunächst das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs entscheidend für die Berechnung, welches Gewicht an Ladung mit diesem transportiert werden darf, ohne ein Bußgeld zu riskieren. Angaben über das zulässige Gesamtgewicht finden sich im Fahrzeugschein des Pkw, Lkw, Anhängers, Wohnwagens oder Wohnmobils. Für PKW gelten dabei folgende Regelungen:


  • Zulässiges Gesamtgewicht ohne Anhänger: weniger als 2,8 Tonnen bei einem leichten PKW
  • ...ohne Hänger: weniger als 3,5 t bei schwerem PKW (zum Beispiel Transporter)
  • ...mit Anhänger/Ladung (A/L): Kfz mit zGG unter 3,5 t und Anhänger mit zGG unter 750 Kilogramm
  • ...mit A/L: Kfz mit zGG unter 3,5 t und Anhänger mit zGG über 750 Kg (wenn das Gewicht des Anhängers nicht höher ist als das Eigengewicht und die Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Hänger 3,5 t nicht überschreiten)

Für LKW / Omnibus gelten folgende Bestimmungen:


  • zGG ohne Hänger: weniger als 7,5 Tonnen bei leichtem LKW
  • ...ohne Anhänger (A): weniger als 18 t bei schwerem LKW
  • ...mit Anhänger/Ladung (A/L): 18 t jeweils bei Kfz und zwei oder weniger achsigen Hänger
  • ...mit A/L: 25 t bei Kfz mit dreiachsigem A
  • ...mit A/L: 36 t bei Kfz mit vierachsigem A
  • ...mit A/L: 40 t bei Kfz mit fünf- oder sechsachsigem A
  • ...mit (A/L): 44 t bei dreiachsigen Kfz mit zwei- oder dreiachsigem Hänger (Kombination aus Sattelanhängern)

Wie wird Überladung vermieden?


Überhöhte Zuladung im Pkw vermeiden


Um keine Punkte und kein Bußgeld zu riskieren, sollte das Gesamtgewicht des beladenen Autos ausgerechnet werden. Ziehen Sie dafür das Leergewicht des Fahrzeugs (ohne Fahrer, inklusive Bordwerkzeug und vollem Tank) vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Die Differenz ist das maximale Gewicht der Zuladung. Dabei müssen alle Insassen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Fahren Sie mit einem Dachgepäckträger oder Dachbox in den Urlaub, so müssen Sie auch das Gewicht der Ladung auf dem Dach mitrechnen. Dabei sollten Sie auch wissen, wie viel Gewicht Sie in Ihrem Fahrzeug auf dem Dach transportieren dürfen. So sind es etwa bei einer Mercedes-A-Klasse 50 Kilogramm und bei einem VW-Golf 75 Kg. Im Zweifelsfall finden Sie diesen Wert im Bedienungshandbuch Ihres Autos oder kontaktieren den Fahrzeughersteller. Falls Sie vermuten, dass das Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs überschritten ist, lassen Sie es wiegen. Weder der TÜV noch die DEKRA bieten diesen Service, jedoch können Sie Ihr Fahrzeug auf Wertstoffhöfen oder überall dort wiegen lassen, wo Lkw gewogen werden. Für diesen Service zahlen Sie meist zwischen 5 und 15 Euro. Beachten Sie jedoch, dass Sie überladen auch auf dem Weg zur Waage im Fall einer Kontrolle durch die Polizei mit einem Bußgeld rechnen müssen. Tipp: Sicherer ist es, wenn Sie das Gewicht aller Gepäckstücke mit der heimischen Waage wiegen, das Gewicht der Mitfahrer addieren und noch ein paar Kilo als Sicherheitspuffer hinzurechnen.

Überladung im Pkw-Anhänger vermeiden


Achten Sie vor der Beladung Ihres Anhängers stets auf die in den Fahrzeugpapieren ausgewiesene zulässige Anhängelast. Diese finden Sie in folgenden Unterlagen:


  • Im Fahrzeugschein finden Sie die gebremste Anhängelast unter der Nummer 28
  • Im Fahrzeugschein ist die ungebremste Anhängelast unter der Nummer 29 verzeichnet
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie die gebremste Anhängelast unter O.1
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht die ungebremste Anhängelast unter O.2

Zudem ist die Stützlast zu beachten, die auf Stützlastschildern meist in der Heckklappe des Zugfahrzeugs sowie am Heckblech des Anhängers zu finden ist. Die Stützlast sollte stets ausgeschöpft aber nicht überschritten werden, da ansonsten die Stabilität des gesamten Zuges (Zugfahrzeug + Anhänger) beim Fahren gefährdet ist.

Wohnmobil und Wohnwagen nicht überladen


Wohnmobil und Wohnwagen bergen ein erhebliches Potenzial für das Überladen. Gepäck, Proviant, Campingstühle und zahlreiches Zubehör wollen verstaut werden. Der Fahrer sollte daher stets mehrere Werte im Auge behalten: Die Anhängelast, das zulässige Gesamtgewicht und die zulässige Achslast. Die Anhängelast sollte stets den angegebenen Maximalwert betragen, wobei bei der Kombination aus Wohnwagen und Auto stets der geringere Wert der beiden Fahrzeuge ausschlaggebend ist. Die Ladung sollte dabei vor der Achse gelagert werden. Durch die Lastenverteilung lassen sich Gespann oder Wohnmobil so am stabilsten fahren.

Berechnung der Achslast


Die Achslast beim Pkw-Anhänger berechnet sich aus der tatsächlichen Masse (Leergewicht plus Zuladung) geteilt durch die Anzahl der Achsen. Generell gilt für die Berechnung der Achslast folgende Formel: Achslast = (Leermasse + Ladung – Stützlast) / Zahl der Achsen Diese Formel kann bei Anhängern mit einer Starrdeichsel, Zentralachse oder Tandemachse angewendet werden. Die Stützlast spielt bei einachsigen Anhängern eine große Rolle, verliert bei mehrachsigen Anhängern aber an Bedeutung. Besitzt der Anhänger keine durchgängige Achse und sind die Räder stattdessen mit einer einzelnen, kurzen Achse verbunden, darf die oben genannte Formel nicht angewandt werden. Stattdessen wird in diesem Fall die Gesamtmasse (Leergewicht + Ladung) durch die Hälfte der Räderanzahl geteilt.

Lkw-Überladung vermeiden


Auch beim Lkw- und Lkw-Anhänger gelten die zuvor genannten Lastenfaktoren als maßgeblich für die Berechnung der zulässigen Zuladung. Jedoch sind hinsichtlich der Berechnung der Achslast einige Besonderheiten zu beachten. Da Lkw zumeist mehr als 2 Achsen haben, ist die Verteilung der Ladung im Zugfahrzeug und Anhänger gemäß eines Lastverteilungsplanes zu beachten. Spediteure nutzen zu diesem Zweck Computerprogramme und erstellen damit einen Ladungsplan, der die Lastverteilung im Lkw berechnet. Gemäß § 34 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat der Gesetzgeber Werte festgeschrieben, welche die maximale Achslast beschreiben und für alle Kfz und Anhänger mit Luft- bzw. Gummibereifung gelten. Höchstens zulässige Achslast:

  • Achsenart / in Tonnen
  • Einachsiges Fahrzeug / 10
  • Angetriebenes einachsiges Fahrzeug / 11,5
  • Doppelachsiger Anhänger, Abstand < 1 Meter / 11
  • Doppelachsiger ", Abstand von 1 m bis 1,29 m / 16
  • Doppelachsiger ", Abstand von 1,3 m bis 1,79 m / 18
  • Doppelachsiger ", Abstand von 1,8 m bzw. mehr / 20
  • Dreiachser, Abstand < 1,3 m / 21
  • Dreiachser, Abstand über 1,3 m bis max. 1,4 m / 24

Strafen bei Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts


Ist das Fahrzeug überladen, so drohen dem Fahrer und Fahrzeughalter im Falle einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden Geldstrafen gemäß eines bundesweit geltenden Bußgeldkataloges. Zudem wird die Polizei im Fall einer maßgeblichen Überschreitung des Gesamtgewichtes die Weiterfahrt untersagen. Nachfolgend finden Sie in diesem Ratgeber, wie viel Euro Bußgeld Sie erwarten, wenn Sie Ihren Pkw, Lkw oder Wohnwagen überladen. Dabei richten sich die Gebühren gemäß Bußgeldkatalog nach dem prozentualen Wert der Überladung. Verursacht ein Fahrzeug, das überladen ist, einen Unfall und kommen dabei Menschen zu schaden, können im schlimmsten Fall Haftstrafen für den Fahrer die Folge sein.

Bußgeldkatalog Überladung Lkw


Gemäß des Bußgeldkataloges Lkw erwarten den Fahrzeugführer eines Lkw von bis zu 2 t zulässigen Gesamtgewichtes bei Überschreitung folgende Geldstrafen sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg: Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes um


  • 2 bis 5 % = 30 € Bußgeld
  • über 5 % = 80 € / 1 Punkt
  • ...10 % = 110 € / 1
  • ...15 % = 140 € / 1
  • ...20 % = 190 € / 1
  • ...25 % = 285 € / 1
  • ...30 % = 380 € / 1

Dem Fahrzeughalter drohen folgende Strafen Ist das zGG überschritten um


  • 2 bis 5 % = 35 € Bußgeld
  • über 5 % = 140 € / 1 Punkt
  • ...10 % = 235 € / 1
  • ...15 % = 285 € / 1
  • ...20 % = 380 € / 1
  • ...25 % = 425 € / 1
  • ...30 % = 425 € / 1

Bußgeldkatalog Überladung Pkw


Anders als bei der Regelung für Lkw im Bußgeldkatalog 2020 ist im Falle einer Überladung des privaten Pkw lediglich der Fahrer haftbar. Gemäß Bußgeldkatalog Pkw des Kraftfahrtbundesamtes erwarten im Fall der Überladung eines Pkw mit einem zulässigen GG von bis zu 7,5 t beziehungsweise eines Anhängers von bis zu 2 t den Fahrer folgende Strafen: Überladung Pkw um


  • über 5 % = 10 € Bußgeld
  • ...10 % = 30 €
  • ...15 % = 35 €
  • ...20 % = 95 € / 1 Punkt
  • ...25 % 140 € / 1
  • ...30 % 235 € / 1

Ladungssicherung im Fahrzeug


Neben der Überladung des Lkw oder Pkw ist die mangelnde Ladungssicherung ein weiterer Grund für schwere Unfälle im Straßenverkehr. Ladungssicherung ist Bestandteil von Gesetzen (z. B. StVO § 22 "Ladung") sowie von Richtlinien (VDI 2700), Regeln (DGUV) und Europäischen Normen (DIN EN). Laut StVO darf die Ladung im Fahrzeug nicht verrollen, verrutschen, umkippen, herabfallen und vermeidbaren Lärm erzeugen. Dazu ist sie gemäß der anerkannten Regeln und Techniken der Ladungssicherung zu sichern. Wie im Fall einer Überladung drohen dem Fahrer und Fahrzeughalter sowie in der Logistik auch dem Versender, bei Zuwiderhandlung und im Fall einer Kontrolle durch die Polizei Strafen gemäß Bußgeldkatalog.

Ladungssicherung im Pkw


Bei Reisen mit dem eigenen Auto sollte nicht nur auf das Gesamtgewicht geachtet werden, sondern auch darauf, dass das Gepäck gut und sicher verstaut ist. Dies fordert auch der §22 der StVO "Ladung", der uneingeschränkt auch für Pkw gültig ist. Tipp: Schwere Ladung gehört bei der Verladung nach unten und bei Kombi-Fahrzeugen sollte der Innenraum des Fahrzeugs vom Kofferraum durch ein Netz voneinander getrennt sein. So verhindern Sie effektiv, dass Gepäckstücke beim Bremsen verrutschen und zu einem Geschoss im Auto werden.

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