Ladungssicherung
In der StVO ist im §22 klar geregelt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, das auch bei einer Vollbremsung oder einem ungewollten Ausweichmanöver alles an seinem Platz bleibt. Dies nennt man Ladungssicherung. Klar steht dort definiert, dass die anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Alles rund um das Thema „Ladung sichern“ finden Sie in unserem Shop.