CTU-Packrichtlinier

Bei den CTU-Packrichtlinien ("Cargo Transport Unit", CTU, oder "Intermodal Transport Unit", "ITU") handelt es sich um Richtlinien für das Packen von Ladung außer Schüttgut in oder auf Beförderungseinheiten (CTUs) bei Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande. Die CTU-Packrichtlinie gilt nicht speziell für den Transport von Gefahrgut, sondern für jegliche Arten von Ladegütern.

Hierbei versteht man den kombiniertem Verkehr beim Transport einer Beförderungseinheit dürch verschieden Verkehrsträger innerhalb einer Transportkette zwischen Versender und Empfänger.

Beförderungsmittel welche zum Einsatz kommen sind Beispielsweise:
1) Container
2) Wechselbrücken
3) Sattelanhänger

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