Die Beförderungssicherheit, auch als Transportsicherheit bezeichnet, bezieht sich auf die Lastverteilung (am besten über eine Lastverteilungsplan = LVP), die Verpackung, die Bildung von Ladeeinheiten und die Ladungssicherung.
Beförderungssicherheit ist nur dann gegeben, wenn das Ladegut so verpackt bzw. beschaffen ist, dass die Ladegüter aufgrund ihrer Verpackung befördert werden können. Ist dies nicht möglich, sind mehrere kleine Ladegüter in einen gesonderten Behälter (z. B. Transportboxen, Gitterboxen, Collies) zu verladen.
Andere Ladegüter dürfen in ihrer Beförderungssicherheit nicht eingeschränkt werden. Die Verpackung muss den Anforderungen in der gesamten logistischen Kette standhalten. Zudem muss durch die Verpackung sichergestellt sein, dass das Ladegut in seiner Qualität nicht beeinträchtigt wird.