BIO-Antirutschmatte E-B-Welle 1.200x150x3,9mm
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206-38120015039
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Material Wellpappe
Gleit-Reibbeiwert* µ = 0.65
Farbe braun
Länge in mm 1.200
Breite in mm 150
Stärke in mm 3,9
Verpackungseinheit 180 Stk.
Geprüft durch:
BIO-Antirutschmatte E-B-Welle 1.200x150x3,9mm kann in Einheiten von 180 gekauft werden
Eine kostensparende BIO-Antirutschmatte aus Wellpappe zum einmaligen Gebrauch. Mit Proteintechnik veredelt, sorgt die spezielle Antirutsch-Beschichtung für Reibbeiwerte wie eine herkömmliche Gummi-Antirutschmatte. Geprüft bis -20 °C im Kühlauflieger, hält die Bio-Antirutschmatte, was sie verspricht. Einsetzbar in Bodenlage zwischen Ladefläche und Palette sowie als Zwischenlage zu verwenden. Optimal geeignet für BigBags, Kartons oder Octabins.
Die Bio-Antirutschmatte ist eine einfache Kartonage, die durch eine speziell entwickelte Bio-Beschichtung auf der Ober- und Unterseite rutschhemmend wird. Somit kann diese als vollwertige Antirutschmatte eingesetzt werden. Getestet in der Reibpaarung gebrauchte EURO-Holzpalette und gebrauchter Siebdruckboden, trocken, Prüfgewicht 860 kg, wird ein Reibbeiwert von µ = 0,7 bestätigt und erreicht.

Gerade als "Einmalprodukt" ist die Bio-Antirutschmatte eine intelligente Lösung für die Ladungssicherung. Erfahrungsgemäß kommen Antirutschmatten nicht wieder, wenn diese einmal ausgegeben. Ein hoher, wiederkehrender Kostenfaktor, der leider sein muss. Umso besser, dass es nun eine kostensparende Lösung gibt, welche nach dem einmaligen Gebrauch einfach über das Altpapier entsorgt werden kann, da aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt und biologisch abbaubar. Ersparnisse bis zu 30 % im Vergleich zu herkömmlichen Antirutschmatten sind ein Kaufargument.

DEKRA, Fraunhofer IML und TUL-LOG haben die BIO-Antirutschmatte in verschiedenen Reibpaarungen getestet und zertifiziert. Zusätzliche wurden Prüfungen im Kühlauflieger bei -20 °C durchgeführt. Alle Prüfungen wurden mit Reibbeiwerten zwischen µ = 0,6 - 0,7 bestanden und per Prüfzeugnis dokumentiert. Auch geprüft nach DIN EN 12195-1 sowie VDI 2700 ff und für die Ladungssicherung offiziell zugelassen.

Eine vollflächige Unterlage mit der BIO-Antirutschmatte zwischen EURO-Holzpalette und Ladegut ist die wichtigste Voraussetzung für einen sicheren und optimalen Transport. Die Oberfläche ist wasserundurchlässig und schützt oberflächlich vor Spritzwasser. Da es sich jedoch um eine Kartonage handelt, ist diese an den Schnittkanten nicht behandelt und wird bei Regen und starker Feuchtigkeit weich und somit unbrauchbar. Eine trockene Umgebung ist für die Verwendung unabdingbar.

Die Oberfläche ist strukturlos, farblos, geruchsneutral und kann bei Kundenwunsch sogar bedruckt werden. Die Beschichtung färbt nicht ab und hinterlässt keine Rückstände am Ladegut. Die Haltbarkeit ist auf Grund der biologischen Beschichtung auf 12 Monate bei Raumtemperatur und ohne dauerhafte Sonneneinstrahlung garantiert. Nicht frostempfindlich, thermisch stabil in einem Bereich von -25 °C bis +100 °C.

Angeboten werden Standardgrößen. Auf Wunsch können wir ab gewissen Abnahmemengen auch Wunschgrößen auf Kundenanfrage fertigen. 

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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