Absturzsicherung

Fangnetz zur Absturzsicherung rettet Leben

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Relevante Regelwerke zur Absturzsicherung

Absturtzsicherung Bau und Industrie

In folgenden Regelwerken finden sich Abschnitte, die Aussagen über die Verwendung und Beschaffenheit von Absturzsicherungen treffen:

  • Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verfügt, dass an jedem Arbeitsort, an dem Absturzgefahr besteht, Sicherungsanlagen vorhanden sein müssen, wobei persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Auffanggurte nur in Ausnahmefällen gestattet sind. Voraussetzung zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung ist etwa das Vorhandensein von geeigneten Anschlagpunkten/Sekuranten.
  • Die DGUV-Vorschrift 38 "Bauarbeiten" definiert zunächst die Begriffe Absturzhöhe und Absturzkante und bestimmt, an welchen Stellen eine Absturzsicherung dringend vorgenommen werden muss. Demnach muss eine Sicherung unabhängig von der Absturzhöhe an und über dem Wasser und anderen flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, angebracht werden.

Ab einer Höhe von einem Meter ist eine Sicherung vorzunehmen an:

Sicherung Absturtzsicherung

  • Wandöffnungen,
  • freiliegenden Treppenabsätzen sowie
  • Bedienungsständen und Zugängen von Maschinen. 

Ab einer Höhe von zwei Metern etwa auf Gerüsten, Balkonen oder Dächern, ist ein Absturzsicherungssystem etwa mit Treppengeländern, Fensterbrüstungen, Handläufen, Seitenschutz, Auffangschutz oder persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) stets vorgeschrieben.  

Weitere Vorschriften, die die Schutzausrüstung gegen Absturz betreffen, sind die DGUV-Information 201-023 (Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten) sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"). Diverse Europäische Normen wie DIN EN 4426, 18065, 1176-1, 12811-1 oder EN 354  treffen Aussagen über die Beschaffenheit von Geländern, Brüstungen, Schutznetzen und Schutzplanen, persönliche Schutzausrüstung (PSAgA).

Schulungen für den Arbeitsschutz  

Schulungen zum Arbeitsschutz

Schulungen zur persönlichen Schutzausrüstung werden nach den DGUV Grundsätzen 312-906 (Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlicher Schutzausrüstung PSAgA) sowie gemäß der Regel 112-198 (Anwenderschulung persönliche Schutzausrüstung PSAgA) durchgeführt.

Systeme und Hilfsmittel für die Sturz-Sicherung in unserem Shop

Absturtzsicherung onlineshop

In unserem Onlineshop finden Sie zahlreiche notwendige Schutznetze zur Absturzsicherung für die Baustellensicherheit und Arbeitssicherheit. Ersparen Sie sich die zeitaufwendige Recherche bei unterschiedlichen Anbietern. Bei uns finden Sie:

  • Seitenschutznetze und Personenauffangnetze
  • PSAgA und Verbindungsmittel sowie mitlaufende Auffanggeräte
  • Hilfsmittel für die Befestigung von Absturzsicherungssystemen
  • Fahrbahnschwellen und Absperrpfosten
  • Artikel für die Höhensicherung
  • Hebebänder und -Ketten
  • Zurrmaterialien und Spanngurte

Schützen Sie als Arbeitgeber die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, minimieren Sie das Risiko und verwenden Sie stets zertifiziertes und geprüftes Zubehör für den Arbeitsschutz. Achten Sie auf Zertifizierungssiegel, ob bei der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzbrille, dem Schutzhelm, dem Schutzhandschuh oder den Absturzschutzsystemen.  In unserem Shop erhalten Sie kompetente Beratung auf den Ratgeberseiten oder bei unserer kompetenten Supporthotline, günstige Preise und faire Lieferbedingungen.

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