Antirutschmatte Black Cat 10.000 x 1.500 x 3,3 mm
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Technische Eigenschaften
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Gleit-Reibbeiwert* µ = 1.00
Toleranzen DIN 7715 Teil 5/P3, ± 3,00%
Länge in mm 10.000
Breite in mm 1.500
Stärke in mm 3,3
Verpackungseinheit 10,00 Lfm.
Geprüft durch:
Die BLACK CAT Antirutschmatte ist ein flexibles, hochwertiges rutschhemmendes Material (rhm), das ohne Kleber oder Montagesystem an jeder glatten Oberfläche hält. Geeignet für härteste Einsatzzwecke wo eine hohe rutschhemmende Wirkung benötigt wird, bei geringer Materialstärke. Black Cat ist hochreißfest und durch die spezielle PVC-Weichschaumbeschichtung trotzdem flexibel. BLACK CAT lässt sich überall einsetzen. Gewerblich im Handwerk, zur Ladungssicherung oder im Privatbereich für Hobby, Garten, Garage oder den PKW. 
Hergestellt wird die Antirutschmatte Black-Cat aus PES Trägergewebe und einer PVC-Weichschaumbeschichtung. Die Anti-Rutsch-Matte haftet in fast jeder Lage ohne zu kleben und auf nahezu allen Materialien. Somit ist diese flexibel einsetzbar und in ihren Einsatzbereichen nahezu unbegrenzt nutzbar. Als rutschhemmende Unterlage für Werkzeug, im Büro als Rutschschutz für Laptop oder Bücher sowie auf dem Armaturenbrett von Auto oder Lkw.

Black-Cat Antirutschmatte haftet beidseitig bis zu 60° Neigung und besitzt einen hohen Gleitreibbeiwert von µ=0,72 bis 1,0.

Sie ist nach den neuesten EU-Vorordnungen gefertig und frei von Formaldehyd, giftigen Schwermetallen wie Blei oder Cadmium und frei von Silikonen.
Die Temperaturbeständig der Black-Cat Antirutschmatte liegt bei -40°C bis + 120°C. Dieser Matte ist somit schwer entflammbar. Die
Schmelztemperatur der Black Cat liegt bei ca. 250°C und die Selbstentündungstemperatur bei ca. 350°C.

Black-Cat ist bei 60° mit handelsüblichem Feinwaschmittel voll waschbar und lässt sich bei grober Verschmutzung leicht unter fließendem Wasser abspülen. Sie besitzt eine sehr gute biologische Beständigkeit und besitzt eine gewisse Resistenz gegenüber Säuren, Laugen sowie Öl, Benzin und Diesel.

Lichtechtheit: ca. 6-7 gem. DIN 54003
Gewicht: 550 g/m² +- 30 g/m²
Farbe: anthrazit
Faserart: PES-Gewebe
Materialstärke: 3,8 mm

Formgenauer Zuschnitt mit Schere, hochreißfest und äußerst strapazierfähig maximal 10,00 lfdm pro Rolle.
Bei einer Zerstörung der Antirutschmatte, kann die Black-Cat einfach über den normalen Hausmüll entsorgt werden.

  • Hohe Gleitreibbeiwerte (von µ=0,72 bis 1,0) der Antirutschmatten
  • Frei von Formaldehyd und giftigen Schwermetallen wie Blei oder Cadmium, frei von Silikon.
  • Temperaturbeständig von -40°C bis + 120°C, schwer entflammbar
  • Gute Beständigkeit gegenüber Säuren und Laugen sowie gegen Öl, Benzin und Diesel
  • maximal 10,00 lfdm pro Rolle

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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