Luftpolster Level 1, 2.280 x 1.180, weiß mit Mehrwegventil, zweilagig, 1 x PE-Folie (80 µ)
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Material recyceltes Polypropylen
Verwendungszweck Mehrweg
Ventil Level 1 Ventil (Mehrweg)
Normen AAR-Richtlinien
Ausführung 2-lagig
Farbe weiß
Länge in mm 2.280
Breite in mm 1.180
Unsere Staupolster bestehen aus 2-lagigem, zu 100 % recyceltem Polypropylen (PP). Alle Polster erfüllen die nordamerikanischen AAR-Richtlinien und sind somit für Überseetransporte und Überseecontainer bestens geeignet. Die Anwendung ist einfach dank des Mehrweg-Rundventils und der Schnellfüllpistole mit Füllzeiten von bis zu unter 30 Sekunden. Die Staupolster sind für die Luftfracht ungeeignet, weil sie aufgrund des Höhendrucks ihre Form verlieren können.

Staupolster aus 2-lagigem, zu 100 % recyceltem Polypropylen (PP) mit Konformität zu den Standards der nordamerikanischen AAR-Richtlinien. Die Association of American Railroads (AAR) ist eine der weltweit führenden Organisationen für die Etablierung und Festlegung von Sicherheitsstandards für die Ladungssicherung im Schienengüternetzverkehr. Die Außenlage hat ein Gewicht von 80 g/m². Die Innenlage ist 80 µm dick. Der optimale Arbeitsdruck liegt zwischen 0,138 und 0,207 bar mit einem Berstdruck von 0,551 bar.

Qualitätskontrollen bei jedem Arbeitsschritt garantieren Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit und Sicherheit für viele Einsätze. Alle Staupolster werden unter strengen ISO-9001-Standards hergestellt, Werkstoffe und Klebemittel werden noch vor dem Zusammenbau auf Reißfestigkeit und Ventile auf vollständige Funktionsfähigkeit überprüft. Zuletzt wird jeder Sack einem Drucktest unterzogen, bevor er die Fabrik verlässt. Bei der Ladungssicherung werden sie zum Beispiel für das Füllen von bis zu 30,5 cm großen Ladelücken im Lkw, Container, Bahnwaggon oder Schiffsraum verwendet. So erreichen Sie eine formschlüssige Ladungssicherung.

Die Stausäcke sind kein primäres Ladungssicherungsmittel, was bedeutet, dass sie nur in Kombination mit anderen Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel Zurrgurten, Anschlagmitteln oder Antirutschmatten zu verwenden sind. Das Luftpolster wird mit der Füllpistole zunächst zur Hälfte aufgeblasen, danach im Laderaum platziert und weiter aufgeblasen. Die Ladelücke darf nicht größer als 30,5 cm sein. Der Stausack sollte kleiner als die Ladung sein und den Boden nicht berühren. Im Optimalfall soll er nicht mehr und nicht weniger als 2/3 der Oberfläche der Ladung berühren. Schützen Sie die Staupolster vor scharfen oder rauen Ecken und Kanten.

Staupolster

Bei der lückenlosen Verladung durch Formschluss muss die Ladung so gesichert werden, dass sie allein durch die Begrenzung im Transportmittel (Lkw/Container) nach vorne und hinten (Fahrzeugvorder- und Rückwand, Sperrstangen, Sperrbalken) sowie zur Seite (Seitenwände) gehalten wird und nicht verrutschen, verrollen oder kippen kann. Ladelücken werden bei der formschlüssigen Verladung zu diesem Zweck mit Staupolstern ausgefüllt.

 Anforderungen an Staupolster und Ladung

Staupolster erfüllen in der Logistik den Zweck der Stabilisierung und Stoßminderung im Ladungsträger. Sie sind in unterschiedlichen Qualitäten und Größen erhältlich, aus unterschiedlichen Materialien, für unterschiedliche Ladungsgewichte sowie als Versionen für die einmalige oder mehrfache Nutzung. Mit Staukissen können Ladelücken von 50 bis 800 mm geschlossen werden. Sie bestehen zumeist aus mehrlagigen Kunststoffsäcken. Als Kunststoffe werden Polypropylen für den äußeren und Polyethylen für den inneren Beutel (Luftkammer) verwendet. Beide Materialien verfügen über eine hohe Dehnbarkeit und somit über Formstabilität sowie Riss- und Stoßfestigkeit. Zudem sind sie recycelbar und schonen die Umwelt. Die Umweltverträglichkeit und Fertigungsqualität kann durch die internationalen Normen ISO 9001 und ISO 14001 nachgewiesen werden.

Die meisten Staupolster sind für Fülldrücke bis 300 hPa (0,1-0,4 bar) geeignet, der Mindestfülldruck sollte aber 200 hPa (0,2 bar) betragen. Dadurch können pro Quadratmeter 3.000 daN Sicherungskraft erreicht werden.

Voraussetzung für den Einsatz von Staupolstern sind möglichst glatte und belastungsfähige Flächen links und rechts von der Ladelücke. Falls erforderlich, ist mit Walking-Boards (Sperrholzplatten) für eine entsprechende Druckverteilung zu sorgen. Insbesondere Weißware (Haushaltsgeräte) und Braunware (Unterhaltungselektronik) kann nicht ohne besondere Maßnahmen mit Staupolstern gesichert werden. Die Verpackungen könnten an den nicht hinterfütterten Stellen eingedrückt werden.

 

Hinweise zur Verwendung von Staupolstern

Das Staupolster wird in der Ladelücke platziert und mit Luft befüllt. Für das Aufblasen der Airbags werden Kompressoren verwendet, die im Idealfall über einen Druckminderer verfügen. So können die Stausäcke bei nicht optimaler Position leicht nachjustiert werden. Stausäcke werden in die Ladelücke gesteckt und erst dann aufgeblasen. Einwegpolster werden durch Anstechen entleert, Mehrwegpolster verfügen über Armaturen, die das Entleeren ermöglichen.

Tipp: Achten Sie beim Kauf darauf, dass die Polster auch Punktbelastungen überstehen müssen und dass sie über parallele Seitenflächen verfügen, damit die Fracht gleichmäßig gesichert ist.

 

Richtlinien für Staupolster

Erkundigen Sie sich in den Einfuhrbestimmungen des Empfängerlandes über die jeweiligen Regelungen zur Verwendung von Stausäcken, da einige Länder nur die Einfuhr von Mehrwegsäcken erlauben. Für Ausfuhren in die USA und für den Weitertransport per Bahn im Empfängerland müssen Luftpolster der AAR-Richtlinie entsprechen und zertifiziert sein.  

 

Staupolster im CTU-Code

Die Abkürzung CTU steht für Cargo Transport Units, übersetzt „Güterbeförderungseinheiten“. Dabei bedeutet „Code“ so viel wie Regel oder Vorschrift. Der CTU Code ist demnach eine Vorschriftensammlung für Güterbeförderungseinheiten und enthält Verfahrensregeln für das Packen solcher Einheiten. Die CTU-Regel ist insbesondere für den Transport im Seecontainer von großer Bedeutung, gilt aber ebenso für alle anderen Arten von Containern, Eisenbahnfahrzeugen und Wechselbrücken bei LKW.

Hinsichtlich der Verwendung von Stausäcken lauten die Regeln des CTU-Codes wie folgt:

3.2.12  Bei der Entscheidung über das Verpackungs- und Ladungssicherungsmaterial ist zu berücksichtigen, dass in manchen Ländern verbindliche Regelungen über die Vermeidung von Müll und Abfall bestehen. Dies kann zu Einschränkungen im Gebrauch bestimmter Materialien führen und kann Gebühren für die Rücknahme von Verpackungen am Bestimmungsort zur Folge haben; für den "Shipper" können ähnliche Probleme entstehen. In solchen Fällen ist wiederverwendbares Verpackungs- und Sicherungsmaterial zu verwenden. Die Anzahl der Länder nimmt zu, die vorschreiben, dass Stauholz und Verpackungsmaterial von Bord gegeben werden müssen.

 

3.2.4  Bei der Verwendung von Luftkissen sind die Anweisungen des Herstellers bezüglich des Fülldrucks unbedingt zu beachten. Es ist die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass die Innentemperatur der CTU erheblich über den Wert zur Zeit des Packens ansteigt. Dies kann dazu führen, dass die Luftkissen sich ausdehnen und unter Umständen platzen, wodurch sie als Hilfsmittel zur Ladungssicherung unwirksam werden. An der Türseite dürfen Luftkissen als Füllmaterial nicht verwendet werden, es sei denn, durch entsprechende Vorkehrungen ist sichergestellt, dass sie nicht die Türen heftig aufsprengen, wenn die Verschlussriegel gelöst werden.

 

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sind zur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verpflichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrzeug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.
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