Gesetzliche Bestimmungen

Bestimmungen für Unterlegkeile bei Kraftfahrzeugen

Alle auf unseren Straßen zugelassenen Kraftfahrzeuge müssen mit zwei voneinander unabhängigen Bremsanlagen ausgerüstet sein. Davon muss jede Bremsanlage für sich funktionsfähig sein, auch wenn die andere Anlage ausfällt.

Bestimmungen für Unterlegkeile bei KraftfahrzeugenDarüber hinaus müssen einige Kraftfahrzeuge zusätzlich noch mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Dies ist geregelt im § 41 der StVZO. Dort ist genau festgelegt, welche Fahrzeuge und Anhänger mit einem oder gar mit zwei Unterlegkeilen ausgerüstet sein müssen. So gilt diese Pflicht zunächst einmal für Kraftfahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 4.000 kg haben. Ferner müssen auch zweiachsige Anhänger deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg überschreitet mit einem Unterlegkeil ausgestattet sein. Dies gilt jedoch nicht für Sattelanhänger und sogenannte Starrdeichselanhänger. Diese müssen sogar mit zwei Keilen ausgerüstet werden, damit sie im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Ebenfalls zwei Unterlegkeile benötigt man für Fahrzeug mit drei oder mehr Achsen.

So weit, so gut. Doch nicht nur die Anzahl der Unterlegkeile ist gesetzlich geregelt. Fest steht auch, wie diese Ausrüstungsgegenstände beschaffen sein müssen. Im Gesetzestext des § 41 StVZO heißt es, dass diese Unterlegkeile sicher zu handhaben sein müssen und obendrein auch ausreichend wirksam. Demnach müssen diese Keile auch in der Größe so beschaffen sein, dass sie in der Lage sind, die entsprechenden Räder wirksam zu stoppen. So kann es durchaus sein, dass bei einem Anhänger, der hinter einem Pkw gezogen werden soll, ein Unterlegkeil aus Kunststoff ausreicht, wenn man damit den Anhänger problemlos gegen ein Wegrollen im Gefälle sichern kann. Ein solcher Unterlegkeil reicht dann natürlich nicht mehr aus, wenn es sich bei dem zu sichernden Fahrzeug zum Beispiel um einen 40-Tonnen-Sattelzug handelt. Hier werden in der Regel Unterlegkeile aus Stahl eingesetzt, die auch um einiges größer sind, als die zuvor beschriebenen Keile für den Pkw-Anhänger.

Da für die genannten Fahrzeuge die Unterlegkeile vom Gesetz her vorgeschrieben sind, müssen diese auch zwingend immer mitgeführt werden. Auch hierzu gibt es vom Gesetz her eindeutige Aussagen, wie dies zu geschehen hat. Die Unterlegekeile müssen entweder im oder am Fahrzeug mit entsprechenden Halterungen angebracht sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Keile leicht zugänglich sind. Die Halterungen müssen in ihrer Beschaffenheit so ausgelegt sein, dass die Unterlegkeile nicht klappern und dass ein Verlieren der Keile komplett ausgeschlossen werden kann. Daher sind auch nur starre Vorrichtungen zulässig, die auch über eine entsprechende Sicherung verfügen. Ein einfaches Anbringen der Keile mittels Ketten oder Haken ist nicht zulässig. Für den Fahrzeugführer bedeutet dies, dass er bei Nichteinhaltung von Ladungssicherheit eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einem Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Andere vom Gesetzgeber bestimmte und vom LKW-Fahrer mitzuführende Gegenstände sind:

1. eine Warnleuchte oder eine tragbare Blinkleuchte.

2. ein Warndreieck.

3. einen Verbandkasten.

4. eine windsichere Handlampe.

Alle Gegenstände, inklusive Unterlegkeil, dienen der Sicherheit im Verkehr im Falle einer Panne oder Unfalls. Die Größen der Unterlegkeile hängen vom Fahrzeug und Anhänger ab. So genügt zum Beispiel ein PKW-Keil für einen PKW mit Einachsanhänger. Leichte Transporter benötigen einen Keil der Nenngröße NG 36. Normale Transporter sowie LKWs von 3,5 bis 7,5 Tonnen und vergleichbare Anhänger brauchen einen Keil der Nenngröße NG 46. LKWs ab 7,5 Tonnen müssen Keile der Nenngröße NG 53 mitführen.

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Wann und warum sind Unterlegkeile bei PKW-Anhängern Pflicht?

Wann und warum sind Unterlegkeile bei PKW-Anhängern Pflicht?Unterlegkeile sind Keile aus Kunststoff oder Stahl, die vor die Vorderräder von Anhängern oder Wohnwagen geschoben werden. Ihre Aufgabe ist es, an abschüssigen Straßen, Hängen oder unwegsamem Gelände dafür zu sorgen, dass der Hänger nicht von alleine wegrollt. Es gibt sie in unterschiedlichen Größen entsprechend der Radgrößen und ihre Oberfläche ist dem runden Profil der Reifen angepaßt. Unterlegkeile werden auch als Vorlegekeile oder Hemmschuh bezeichnet, wobei die Bezeichnung “Hemmschuh” in der Regel für Eisenbahnen verwendet wird. Anhänger oder Wohnwagen können zwar auch mit einer handbetriebenen Feststellbremse gesichert werden, aber in den Wintermonaten kann diese Bremse einfrieren und der Anhänger oder Wohnwagen kann sich überhaupt nicht mehr bewegen lassen. Gerade im Winter ist eine Absicherung der Anhänger besonders wichtig, weil durch Glatteis leicht ein Hänger außer Kontrolle geraten kann.

Grundsätzlich müssen nicht alle Hänger mit einem Unterlegkeil gestützt werden, aber aus Gründen der Sicherheit, ist es ratsam, welche mit sich zu führen. Das gilt besonders für sogenannte ungebremste Anhänger, die über keine eigene Bremse verfügen. Alle sogenannten gebremsten Anhänger hingegen, die eine eigene Bremse haben, müssen zwei Unterlegkeile mit sich führen. Ob sie eine oder zwei Achsen haben, spielt dabei keine Rolle. Auch das Gewicht der Hänger entscheidet über den Einsatz der Unterlegkeile. In Deutschland müssen nach § 41 Abs. 14 StVZO alle Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg einen Unterlegkeil mit sich führen. Somit gehört er in PKWs, die einen Anhänger ziehen wollen, zur Grundausstattung, zu den “mitzuführenden Ausrüstungsgegenständen”, wie Warnweste, -dreieck und Verbandskasten.

Normalerweise sind die Unterlegkeile aus Kunststoff, aus hochverdichtetem Polypropylen, nur bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3000 Tonnen werden sie aus Stahlblech hergestellt. Sie werden in der Signalfarbe “gelb” oder in schwarz angeboten und verfügen über einen integrierten Tragegriff. Es gibt für die Unterlegkeile spezielle Haltevorrichtungen an den Wohnwagen oder Hängern. Sie werden an der Bugwand, auf den Kotflügeln oder unter dem Bodenblech angebracht und sind somit schnell und leicht handzuhaben.

Anforderungen an Unterlegkeile gemäß Straßenverkehrsordnung

Speditionen und Transportunternehmer sind für das Leben der Menschen fast unentbehrlich geworden. Sie transportieren alles, was wir zum täglichen Leben benötigen, überallhin. Für alle ist es dabei wichtig, dass die eingesetzten Fahrzeuge der Unternehmer auch den Vorschriften entsprechen und von diesen keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht. Neben Antirutschmatten verschaffen auch verschiedene andere Hilfsmittel Ladungssicherheit.

Anforderungen an Unterlegkeile gemäß StraßenverkehrsordnungZu den Vorschriften gehört es auch, dass die von der Spedition eingesetzten Lkw mit Hemmschuhen ausgerüstet sein müssen. Welches Fahrzeug einen Unterlegkeil benötigt, das ist genau festgelegt und zwar im § 41 der StVZO. Wie aber muss ein solcher Keil beschaffen sein und welche Voraussetzungen muss er erfüllen. Dazu sagt der § 41 StVZO nichts Erklärendes aus. Es wird nur ganz allgemein festgehalten, dass der Unterlegkeil in seiner Handhabung sicher sein muss und die Wirkung soll ausreichend sein. Wenn man sich den Gesetzestext also zu Herzen nimmt, dann sind die Ansprüche für Keile erst einmal nicht so groß. Doch wenn man hinter die Kulissen sieht, dann erscheint das Ganze in einem anderen Licht. Man kann natürlich nicht daher gehen und sich einfach einen Keil zusammenbasteln, den man dann auch als einen solchen verwenden möchte. Auch wenn die im § 41 StVZO genannten Voraussetzungen relativ einfach sind, so geben sie nur dem Wortlaut nach schon einige wichtige Informationen darüber, was die Beschaffenheit von Bremskeilen angeht – sichere Handhabung und ausreichende Wirkung.

Damit man einen Bremskeil sicher handhaben kann, darf dieser natürlich nicht allzu schwer sein. Schließlich muss der Fahrzeugführer in der Lage sein, den Keil in einer entsprechenden Situation schnell aus seiner Halterung zu entnehmen und dann vor ein Rad legen zu können, damit er seiner Bestimmung gerecht wird. Ein Keil, der jedoch zu schwer ist, lässt sich natürlich nicht so schnell bewegen. Dennoch muss ein Keil einen gewissen Grad an Robustheit besitzen, da es oft gilt, eine Last von mehreren Tonnen aufzuhalten. Dabei geht der Trend für Hemmschuhe mehr und mehr zu extrem widerstandsfähigen Kunststoffmaterial. Solche Keile lösen die Blechkeile weitestgehend ab, da diese, unter bestimmten Voraussetzungen, auch schnell deformiert werden können und dann nicht mehr einsatzfähig sind. Diese Gefahr besteht bei einem Keil aus Kunststoff nicht. Auch die Gewichtsersparnis ist enorm und somit ist auch die Handhabung deutlich einfacher, als bei einem Keil aus Metall.

Damit die ausreichende Wirkung gegeben ist, soll ein Keil eine bestimmte Prüfkraft nach DIN 76051 erreichen, die man auch entsprechend überprüfen kann. In der Regel besitzen solche Keile ein entsprechendes Siegel, das die Prüfung nach DIN 76051 anzeigt. Man sollte also stets darauf achten, dass man nur einen solchen Unterlegkeil verwendet, der mit einem entsprechenden Gütesiegel ausgestattet ist.

 

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