CTU-Packrichtlinie

CTU PackeinheitenDurch den immer größeren Umschlag von Waren über die verschiedenen Transportwege müssen auch immer mehr Standards eingeführt werden, die die Waren vor Transportschäden schützen und auch die Arbeit mit diesen Gütern sicherer macht. Neben internen Regelungen gibt es auch Verordnungen, die der Gesetzgeber festlegt. Diese regeln, neben den Rahmenbedingungen der jeweiligen Transportwege, auch Anforderungen an die Verpackung, die korrekte Markierungen und die ordnungsgemäße Beladung, Verstauung und Sicherung auf CTUs.

Das Kürzel CTU steht für „Cargo Transport Unit“ und beschreibt eine Beförderungseinheit.

Durch den vermehrten interkontinentalen Warenverkehr, werden viele Verpackungen und Container auch über mehrere Transportwege hinweg verladen. Hierbei müssen die Verpackungen neben dem Transport in einem LKW auch die Fahrten auf hoher See oder in einem Flugzeug unbeschadet überstehen. Die CTU-Packrichtlinie ist ein weiterer Schritt, Richtlinien für das Packen von Ladung in oder auf Beförderungseinheiten bei der Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande zu etablieren.

Was beinhaltet die Packrichtlinie?

Die CTU-Packrichtlinie stellt erstmals eine einheitliche Richtlinie für Verkehrsträgerübergreifende Sicherung. Sie gilt für die Beförderung mit allen Verkehrsträgern zu Wasser und zu Lande und gibt Hinweise zur korrekten Verpackung, Sicherung und Ladung von Stückgut.

Unter anderem:

  • Hinweise zur visuellen Überprüfung vor dem Packen
  • Hinweise zur korrekten Verpackung und Sicherung von Ladung
  • Hinweise zum Packen und Sichern von Gefahrgut
  • Grundsätze für den sicheren Umschlag und Sicherung von CTUs
  • Anforderungen an die Ausbildung im Packen von Ladung in CTUs

Für den korrekten Umgang mit dieser Richtlinie bieten verschiedene Unternehmen wie 3G-Ladungssicherung  Schulungen an, in denen die CTU-Packrichtlinie in ihrer Gesamtheit behandelt wird. Neben Theorieeinheiten zu verschiedenen Bereichen dieser Verordnung, werden auch praktische Beispiele verwendet und zum Teil auch selbst durchgeführt.

Worum handelt es sich bei der CTU-Packrichtlinie?

Bei der Packrichtlinie aus dem Jahr 1999 handelt es sich um ein Dokument, dass Hinweise zur korrekten Verpackung und Weiterbehandlung von Stückgut gibt. Hierbei wird vor allem über Gefahren durch unsachgemäße Ladungssicherung mit Folge eines Personenschadens gewarnt. Neben den Personenschäden sind aber auch die wirtschaftlichen Folgen von beschädigter Ware oder gar Verladeunfällen nicht unerheblich. In der Richtlinie wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass Personen die für die weitere Beförderung von Containern und Stückgut verantwortlich sind, die Überprüfung der Ladungssicherung nicht für alle CTUs durchführen können. Das Personal an Umschlagplätzen oder die Crew auf einem Binnenschiff wäre mit dieser Aufgabe völlig überfordert. Somit liegt es in der Verantwortung des Herstellers oder des Logistikunternehmens, eine sichere Ladungssicherung zu gewährleisten. Angefangen bei der korrekten Verpackung des Stückguts bis hin zur richtigen Sicherung in einem Container oder einer Ladefläche durch Hilfsmittel.

 

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