Antirutschmatte MT "BauMa" für Kettenfahrzeuge, ca. 1200x800x24 mm, schwarz,
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Technische Eigenschaften
Weitere Informationen
Gleit-Reibbeiwert* µ = 0.64
Druckbelastung (t/m²) 750
Toleranzen DIN 7715 Teil 5/P3, ± 3,00%
Farbe schwarz
Länge in mm 1.200
Breite in mm 800
Stärke in mm 24
Geprüft durch:

Vom Fraunhofer Institut IML Dortmund geprüfte preiswerte Antirutschmatte zur Ladungssicherung mit optimalen Reibwerten zur Mehrfachverwendung. Auch für schwere Lasten und unebene Fahrzeugböden geeignet. Erfüllt die Vorgaben nach VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15.

  • die Antirutschmatte MT "BauMA", hergestellt aus PU-gebundenem sortenreinem Gummigranulat wurde speziell als Bodenbelag für schwere Baufahrzeuge, Kettenfahrzeuge und Panzer entwickelt

  • ermittelte Gleit-Reibbeiwerte µD beim Ziehen der Kettenglieder
    in Laufrichtung der Kette
    -  trocken, rein µ = 0,64
    -  nass, rein     µ = 0,51
    quer zur Laufrichtung der Kette
    -  trocken, rein µ = 0,62
    -  nass, rein     µ = 0,40

  • geprüft vom Institut TUL-LOG Technologiezentrum Dresden

  • die Anforderungen der neuesten Vorgaben VDI-Richtlinie 2700 Blatt 15
    (Ausgabe Mai 2009) werden erfüllt und sogar deutlich überschritten

  • Langzeittest vor Markteinführung durch eine Schwertransport-Spedition für Baumaschinen

  • erst nach 3 Jahren im Dauertest mit Baumaschinen bis 85 t Gewicht wurde die Ablegereife erreicht

  • Gleit-Reibbeiwert gem. Prüfzeugnis Institut TUL-LOG Dresden nach den Anforderungen der VDI-Richtlinie 2700 ff. geprüft als Bodenbelag mit gebrauchten Bagger-Kettengliedern, rein

  • ein Zuschnitt kann mit Kreis-oder Stichsäge erfolgen

  • rohstofftechnisch bedingtes Untermaß von ca. 2,5%

Mindestanforderungen an Antirutschmatten gemäß VDI 2700 Blatt 15

Für Antirutschmatten gelten laut VDI 2700 Blatt 15 Mindestanforderungen hinsichtlich der Reibbeiwerte, Reißdehnung und Zugfestigkeit. Unsere Antirutschmatten überschreiten diese Mindestanforderungen bei weitem. Aufgrund der schwer zu kalkulierenden äußeren Einflüssen in der Praxis wie Feuchtigkeit, verschmutzte Ladeflächen etc. empfehlen wir Ihnen generell, als Rechenwert bei der Ladungssicherung einen Gleit-Reibbeiwert von 0,6 μ zugrunde zu legen (siehe auch der Empfehlung gemäß VDI 2700, Blatt 15). Rutschhemmende Materialien (RHM) bzw. Antirutschmatten müssen von einem unabhängigen Institut geprüft sein und dürfen dann bis zurAblegereife eingesetzt werden. Zusätzlich wurden unsere Antirutschmatten auch einem dynamischen Fahrversuch unter Papiercoils, Europaletten oder Gitterboxen gemessen und vom Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik oder dem TUL-LOG Technologie Zentrum Dresden zertifiziert. Diese Prüfungen ergaben, dass

unsere Antirutschmatten nach der VDI 2700, Blatt 9 als Sicherungsvarianten genutzt werden dürfen und geeignet sind.

Definiert wird die VDI-Richtlinie 2700 von der VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik (VDI-FML) welches unter anderem die Anforderungenan von Antirutschmatten vorgibt. Man spricht von einer ausreichende Qualität einer Antirutschmatte, wenn sie eine Zugfestigkeit von mindestens 0,6 N/mm² (Newton pro Quadratmillimeter) erreicht wird. Eine Reißdehnung von mindestens 60% wird von der VDI-Richtlinie 2700 vorgeschrieben.

Achtung Billigware!

Durch das Inkrafttreten des Blatt 15 der VDI 2700 dürfen mindere Qualitäten von Antirutschmatten nicht mehr eingesetzt werden. Die erforderlichen Qualitätsanforderungen von Antirutschmatten werden nur durch einen entsprechend hohen Anteil von Bindemittel erreicht. Das PU-Bindemittel ist eines der teuersten Bestandteile bei der Herstellung von Antirutschmatten. Durch den Einsatz von weniger Bindemittel bei der Herstellung von Antirutschmatten können billige Antirutschmatten hergestellt werden. Diese verfügen nicht über die erforderlichen Reserven und können nicht so oft eingesetzt werden wie Antirutschmatten mit hochwertiger Qualität, da sie sich nach dem ersten Bremsvorgang "verkrümeln" und das Ladegut so sogar noch beschleunigt werden kann.

Prüfzeugnis

Wichtiger Hinweis: Lesen Sie sich ein Prüfzeugnis genau durch, das Ihnen von einem Anbieter vorgelegt wird! In Deutschland und der Europäischen Union dürfen nur die Gleitreibbeiwerte rechnerisch angesetzt werden und nicht die Haftreibbeiwerte. Die angegebenen Reibbeiwerte sind nicht generell für alle Ladegüter und Ladeböden anzusetzen, sondern sie beziehen sich nur auf die geprüften Reibpartner. Laut der VDI-Richtlinie 2700 ff. wird im Zweifelsfall, beispielsweise bei nicht geprüften Reibpartnern, nur der kleinste Wert einer Prüfreihe angesetzt.

Wir veröffentlichen keine pauschalen, unkommentierten Gleitreibbeiwerte. Denn der Gleitreibbeiwert von rutschhemmenden Materialien (reibungserhöhenden Unterlagen) ist immer abhängig von den eingesetzten Materialpaarungen, der Umgebungstemperatur, dem Zustand der Reibpartnern (Materialoberflächen) sowie der Antirutschmatte (Verschmutzung, Feuchtigkeit usw.). Um die bestmöglichste Antirutschwirkung zu erzielen, muss die Kontaktflächen, also Ladeeinheit / Ladung und Ladeboden, besenrein sauber, fettfrei und trocken sein.

Unsere Empfehlung

Liegen Ihnen von Ihrem Lieferanten keine Angaben über das Ladegut als Reibpartner oder den kleinsten Wert einer Prüfreihe vor, sollten Sie unbedingt nur einen rechnerischen Wert von maximal µ = 0,6 ansetzen. Jedoch kann auch dieser Wert in Einzelfällen, wie bei geölten Stahlteilen, noch zu hoch sein. Hier sollten Sie sicherheitshalber einen unserer Mitarbeiter oder einen Berater für Ladungssicherung konsultieren. Jede Materialpaarung, also jede Kombination von Ladefläche, rutschhemmenden Materialien (Antirutschmatten) sowie der aufliegenden Ladung erzeugen andere Gleitreibbeiwerte. Bei den gängigen Materialpaarungen liegen Werte für unsere Antirutschmatten vor. Sollte für eine bestimmte Materialpaarung kein Reibbeiwert vorliegen, so können wir für Sie den Gleitreibbeiwert prüfen.

Benutzung von Antirutschmatten im Winter

Besonders im Winter ist Vorsicht geboten! Streusalz mit versetztem Schmelzwasser beeinträchtigt die Wirkung einer Antirutschmatte enorm. Unsere Antirutschmatte MT "Premium" wurde unter diesen komplexen Bedingungen getestet. Eine der wenigen Antirutschmatten deren Reibkraft dadurch nur geringfügig beeinträchtigt wurde.

Ablegereife von Antirutschmatten

Bedenken Sie, dass Antirutschmatten genauso wie Zurrgurte nicht unbegrenzt verwendet werden können, da sie neben Verschmutzung durch den alltäglichen Einsatz weiteren Einflüssen ausgesetzt sind, welche die dauerhafte Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Aus diesem Grund müssen sich die eingesetzten Antirutschmatten in einwandfreiem Zustand befinden oder sie müssen gegen neue Antirutschmatten ausgetauscht werden. Weitere Infos über Ablegereife von Antirutschmatten und Zurrgurten finden Sie in unserem Ratgeber.

Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!

Die VDI -Richtlinie 2700 regelt seit 1991 wann Ladung als ordnungsgemäß gesichert gilt und ab wann die Sorgfaltspflicht verletzt ist.

Nach öffentlichem Recht (§ 22 StVO ) sind der Fahrer und der Verlader für die Ladungssicherung verantwortlich.

  • Nach § 22 StVO sindzur Ladungssicherung verpflichtet Verlader, Spediteur und der Fahrer
  • Der Fahrzeughalter ist verplichtet § 31 StVZO ein geeignetes Fahrezug zu stellen.

Nach Handelsrecht (§ 412 HGB) sind es Absender und Frachtführer.

  • Nach § 412 HGB ist der Absender für die beförderungssichere Verladung verantwortlich.
  • Nach § 412 HGB ist der Frachtführer für die betriebssichere Verladung verantwortlich.

 

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